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Rückerstattung bei Stuerklasse 6 nach Jobwechsel (Haupt- und Nebenarbeitgeber)

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    Rückerstattung bei Stuerklasse 6 nach Jobwechsel (Haupt- und Nebenarbeitgeber)

    Hallo,
    ich werde nächsten Monat meinen Job innerhalb der Gruppengesellschaft meines Konzerns wechseln. Nun habe ich erfahren, dass meine Bonuszahlung für 2019, welche im Mai ausgezahlt wird unter meinem neuen Arbeitgeber stattfinden wird und da dieser ab nächsten Monat mein Hauptarbeitgeber ist, wird mein Bonus von 2019 in Steuerklasse 6 verbucht. Scheinbar zählt hier nicht das Jahr für welches der Bonus ausgezahlt wird, sondern der Auszahlungstermin und dieser ist halt im Mai wenn ich schon einen neune Hauptarbeitgeber habe. Anscheinend kann ich mir aber die Differenz bei der Steuererklärung zurückholen. Meine Frage nun ist, wie mache ich das? Wie serpariere ich den Bonusbetrag in meiner 2021 für 2020 Steuererklärung von meinen normalen monatlichen Einkünften? Ich bin Stuerklasse 3.

    #2
    Viel zu kompliziert gedacht ! Du hast im Ergebnis dann zwei Lohnsteuerbescheinigungen und die Werte gibst Du im Steuerprogramm Deines Vertrauens dann ein, das aber sicher nicht Elsterlohn heißt.

    Du kannst Dir i.ü. nicht "die Differenz zurückholen", sondern die einbehaltene Lohnsteuer ist eine Einkommensteuervorauszahlung. Du bist in Deiner Konstellation für 2020 zur Erklärungsabgabe verpflichtet. Im Steuerbescheid wird dann geprüft, was die endgültige Einkommensteuer für 2020 ist. Und darauf werden Deine Vorauszahlungen angerechnet. Wenn Du Glück hast, gibt es eine Erstattung, bei Pech eine Nachzahlung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. wenn ich für 2020 dann zwei Lohnsteuerbescheinigungen habe, gebe ich nächstes Jahr bei der Steuererklärung beide ganz normal im System ein (in meinem Fall smartsteuer) und muss nichts weiter beachten? Nicht ganz verstanden habe ich mein Glück bei einer Erstattung und mein Pech bei einer Nachzahlung..? Sind die Beträge unterschiedlich hoch? und wenn ja, warum und was entscheidet Erstattung oder Nachzahlung?

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        #4
        Entscheiden tut das das Gesetz. In Fällen mit zwei gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen kann es systembedingt dazu kommen, dass die Lohnsteuer, die die Arbeitgeber ordnungsgemäß einbehalten, dennoch zu niedrig ist. Das muss aber nicht so sein, das hängt ganz von Deinen konkreten Zahlen und Umständen ab. Wenn Du ein gewisses Gefühl dafür bekommen willst, was sich ergeben könnte, kannst Du, wenn Du die Lohnabrechnung zum Bonus hast, das ja mal bei Deinem Steuerprogramm für 2019 eingeben und die sonstigen Beträge hochrechnen und schätzen. Das dürfte nicht so weit vom Ergebnis für 2020 entfernt sein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          OK, zwei gleichzeitige Arbeitsverhältnisse wird es nicht geben. Mein Problem ist, dass mein Bonus von 2019 unter dem neuen Hauptarbeitgeber ausgezahlt wird und ich somit in Klasse 6 rutsche. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist der Bonus nicht seperate aufgeführt. Mein Bonus wird mit meinen monatlichen Bezügen summiert und auf der Bescheinigung als mein Gesammtjahreseinkommen aufgeführt. Gibt es irgendetwas, was ich bei meiner Steuererklärung grundsätzlich beachten muss, um die Differenz (Erstattung oder Nachzahlung) von Klasse 6 auf Klasse 3 zu kompensieren?

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            #6
            Gibt es irgendetwas, was ich bei meiner Steuererklärung grundsätzlich beachten muss, um die Differenz (Erstattung oder Nachzahlung) von Klasse 6 auf Klasse 3 zu kompensieren?
            Nein, da gibt es nichts zu kompensieren und deshalb auch nichts zu beachten. Maßgeblich sind allein die Jahreswerte beim Einkommen

            und der Lohnsteuereinbehalt insgesamt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nein, da gibt es nichts zu kompensieren und deshalb auch nichts zu beachten. Maßgeblich sind allein die Jahreswerte beim Einkommen

              und der Lohnsteuereinbehalt insgesamt.
              Aber ich verstehe doch richtig, dass ich eine Rückzahlung für Bonusverrechnung unter Steuerklasse 6 erhalte, oder?

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                #8
                Kann sein. Das müsstest Du mal durchrechnen.

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                  #9
                  Aber ich verstehe doch richtig, dass ich eine Rückzahlung für Bonusverrechnung unter Steuerklasse 6 erhalte, oder?
                  Das können wir so nicht prognostizieren, auch wenn es eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass die insgesamt für 2020 einbehaltene Lohnsteuer höher sein wird

                  als die für 2020 festzusetzende Einkommensteuer. Anfang 2021 kannst du das dann selbst berechnen, für 2020 besteht wegen der Steuerklasse 6 Erklärungspflicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das können wir so nicht prognostizieren, auch wenn es eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass die insgesamt für 2020 einbehaltene Lohnsteuer höher sein wird

                    als die für 2020 festzusetzende Einkommensteuer. Anfang 2021 kannst du das dann selbst berechnen, für 2020 besteht wegen der Steuerklasse 6 Erklärungspflicht.
                    Was genau bedeutet denn Erklärungspflicht? Nochmal die Frage, muss ich irgendetwas anderes oder zusätzliches tun als meine ganz normale Stuererklärung die ich jedes Jahr über smartsteuer einreiche?

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                      #11
                      muss ich irgendetwas anderes oder zusätzliches tun als meine ganz normale Stuererklärung die ich jedes Jahr über smartsteuer einreiche?
                      Der einzige Unterschied ist, dass du deine Steuerklärung für 2020 bis zum 31.07.2021 einreichen musst, während du bei einer Antragsveranlagung dafür Zeit

                      bis zum 31.12.2024 hättest.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Prima, vielen Dank!

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                          #13
                          Zitat von gsuhren Beitrag anzeigen
                          .....Nun habe ich erfahren, dass meine Bonuszahlung für 2019, welche im Mai ausgezahlt wird unter meinem neuen Arbeitgeber stattfinden wird und da dieser ab nächsten Monat mein Hauptarbeitgeber ist..
                          Hallo gsuhren,

                          wenn du wirst im Mai deinen Bonus erhalten, kannst du schon mal vorab schauen in der vorhandenen Steuererklärung wie die steuerliche Auswirkung in etwa sein wird.

                          Tschüß

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