Großbuchstabe U und M

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  • querys
    Neuer Benutzer
    • 17.02.2020
    • 3

    #1

    Großbuchstabe U und M

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich hier an der richtigen Stelle gelandet bin.
    Ich habe grade meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen und ich bin mir nicht sicher, ob sie richtig ist.

    Bei mir ist der Großbuchstabe M eingetragen.
    Ich war ein paar Mal auf Dienstreise und habe in Hotels gewohnt. Dort gab es Frühstück. Für das Frühstück wurden mir aber bei der Reisekostenabrechnung jeweils 4,80 Euro von meinem Verpflegungsmehraufwendungen abgezogen.
    Ist das dann immer noch "unentgeltliche Verpflegung"

    Herzlichen Dank für Eure Tipps.


    *edit* das mit dem Buchstaben U hat sich erledigt.


    Zuletzt geändert von querys; 17.02.2020, 06:23.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45944

    #2
    Bei mir ist der Großbuchstabe M eingetragen.
    Wenn keine Verpflegungspauschalen unter Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind, weil dein Arbeitgeber davon befreit ist,

    die Reisekosten im Lohnkonto aufzuzeichnen, muss er den Großbuchstaben M eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • querys
      Neuer Benutzer
      • 17.02.2020
      • 3

      #3
      Unter Nummer 20 ist nichts eingetragen.
      Hat man denn Nachteile durch den Buchstaben M? Ich wollte jede Dienstreise einzeln in der Steuererklärung angeben, da mir nur 0,20 Euro pro Kilometer vom Arbeitgeber erstattet werden.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45944

        #4
        Ich wollte jede Dienstreise einzeln in der Steuererklärung angeben, da mir nur 0,20 Euro pro Kilometer vom Arbeitgeber erstattet werden.
        Das ist in Ordnung. Der Vollständigkeit halber solltest du auch den Verpflegungsmehraufwand erklären, auch wenn das insoweit ein Nullsummenspiel ist.

        Dann gibt es auch keine Nachfragen wegen des M. Womit erstellst du deine Erklärung? Das Unterforum hier ist eigentlich für Arbeitgeber gedacht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        • querys
          Neuer Benutzer
          • 17.02.2020
          • 3

          #5
          Oh Verzeihung, wusste ich nicht, dass ich hier im falschen Unterforum bin. Von der Überschrift schien es am besten zu passen.

          Ich erstelle die Steuererklärung seit Jahren mit Wiso. Dort hatte ich auch immer die komplette Reise eingegeben (also mit Verpflegungsmehraufwand + Fahrkosten). Hatte jetzt nur erstmalig den Buchstaben M auf der Steuererklärung (die letzte Dienstreise war aber auch 04/2014 und anderer Arbeitgeber).

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15383

            #6
            Zitat von querys Beitrag anzeigen
            Überschrift
            Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
            Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.


            Ich verschieb denn mal.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45944

              #7
              Hatte jetzt nur erstmalig den Buchstaben M auf der Steuererklärung (die letzte Dienstreise war aber auch 04/2014 und anderer Arbeitgeber).
              Die Verpflichtung gilt auch erst ab dem Jahr 2016.

              Sofern das Betriebsstättenfinanzamt für die nach § 3 Nummer 13 oder Nummer 16 EStG steuerfrei gezahlten Vergütungen nach § 4 Absatz 3 LStDV eine andere

              Aufzeichnung als
              im Lohnkonto zugelassen hat, ist für eine Übergangszeit (bis max. 2015) eine Bescheinigung des Großbuchstabens „M“ nicht zwingend erforderlich.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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