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Elster in Wiso Fehler bei Plausibilitätsprüfung

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    Elster in Wiso Fehler bei Plausibilitätsprüfung

    Wenn ich meine Plausibilitätsprüfung machen möchte, kommt die Meldung, dass der "ErrorBuffer" zu gering ist.
    Was kann ich machen?

    #2
    AW: Elster in Wiso Fehler bei Plausibilitätsprüfung

    WISO fragen:
    http://wiso.buhl.de/Buhl_Kontakt_und_Impressum.BuhlData
    oder
    http://www.wiso-software.de/forum/

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      #3
      AW: Elster in Wiso Fehler bei Plausibilitätsprüfung

      In der Anlage N, 1. Doppelte Haushaltführung ist automatisch das Formular mit vorhanden, bei der Plausib ilitätsprüfung erscheint dann der Fehler zum Ausfüllung, obwohl keine Daten eingetragen wurden. Weil ja keine doppelte Haushaltsführung vorhanden. Wie gehe ich vor, damit ich zum Ende komme

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        #4
        AW: Elster in Wiso Fehler bei Plausibilitätsprüfung

        was hat die frage mit elster in wiso zu tun?

        darüberhinaus sind ihre angaben zu ungenau, der exakte wortlaut der meldung durch die plausibilitätsprüfung wäre hilfreich.

        verwenden sie die aktuellste version von elsterformular? wenn nicht, update!

        wenn es keinen doppelten haushalt gibt, tragen sie dort auch nichts ein. auch keine nullen oder dergleichen. einfach nichts. oder haben sie ggf. vom arbeitgeber erstattungen erhalten die sie auf anlage in der entsprechenden zeile angegeben haben?

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          #5
          AW: Elster Fehler bei Plausibilitätsprüfung

          Ja, es wurden 105 Euro als steuerfreie Arbeitgeberleistung bei doppelter Haushaltführung in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Es liegt aber keine doppelte Haushaltführung vor.
          Trotzdem erscheint der Fehler immer wieder. Eintragen kann man die 105 Euro nicht in der 21 sondern höchstens in der 79. Zeile.

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            #6
            AW: Elster in Wiso Fehler bei Plausibilitätsprüfung

            nun wenn es vom arbeitgeber geld gab, muss das ja einen grund haben?!

            und es ist klar, das wenn man in zeile 79 was einträgt, der bereich doppelte haushaltsfuehrung zu dem thema irgendwelche angaben enthalten muss, eben damit klar ist, wofuer der arbeitgeber was erstattet hat.

            ggf. reicht es, das man im bereich der doppelten haushaltsfuehrung zeile 61 und 62 ausfuellt und in zeile 63 nein ankreuzt.

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