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Abrechnung eintägige kurzfristige Beschäftigung

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    Abrechnung eintägige kurzfristige Beschäftigung

    Guten Tag,


    ich bin Freiberufler und mache verspätet meine Steuererklärung für 2017. Ich hatte einen eintätigen Job als Statist an einem Filmset. Dieser wurde über die Sozialversicherungsnummer abgerechnet und dementsprechend habe ich einen Lohnsteuerbescheid bekommen. Die Tätigkeit fällt unter die Personenkategorie 110 (Kurzfristige Beschäftiung über 450 Euro), daher beinhaltet die Abrechnung Lohnsteuer-, Solidaritätszuschlag- und Kirchensteuerabgaben, jedoch keine KV, RV, AV und PV Abgaben. Ich gehe mal davon aus, dass es in das Formular N muss und habe die Kategorie "Angestellter/Arbeiter" gewählt, jedoch behauptet die Software (wiso) am Ende wenn ich das Elster-Formular an das Finanzamt übertragen möchte, dass meine Angaben falsch sind, da KV, RV, AV und PV Abgaben fehlen. Die Beträge kamen in zwei verschiedenen Monaten an (380 und 420,80 NET), der Job fand nur an einem Tag statt, somit ist es wohl auch kein Minijob? Ist dieses Einkommen somit falsch im Formular N?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Abrechnung eintägige kurzfristige Beschäftigung

    Die Anlage N ist schon richtig. Warum dein Programm zickt, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht musst du eine andere Vorauswahl treffen, was die Sozialversicherungspflicht anbelangt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abrechnung eintägige kurzfristige Beschäftigung

      Leider gibt es unter den Kategorien sonst nichts passendes
      Es gibt folgende Vorauswahl:

      Angestellter,Arbeiter (hatte ich ausgewählt)
      Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher, DO-Angestellter
      Schüler, Praktikant, Student
      Rentner
      Pensionär
      Mini-Jobber (falls nicht pauschal versteuert)
      GmbH Gesellschafter
      Vorstandmitglied einer Aktiengesellschaft
      Vorruheständler
      Ehegattenarbeitsverhältnis

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        #4
        AW: Abrechnung eintägige kurzfristige Beschäftigung

        Hallo,

        probier es mal mit Minijobber

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Abrechnung eintägige kurzfristige Beschäftigung

          Hallo Yukinawa,

          hast du mal die Felder für die RV, KV usw. mit Null eingetragen ?
          Kommt dann immer noch eine Fehlermeldung ?

          Tschüß

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