Guten Tag zusammen,
folgende Infos zu meiner Fragestellung:
- ich bin zum 30.09.2018 bei Arbeitgeber A ausgeschieden. Zu diesem Zeitpunkt war ich kinderlos, Steuerklasse 4, Kinderfreibetrag 0,0.
- ab dem 01.10.2018 war ich bei Arbeitgeber B. Am 14.10.2019 kam unser Kind, Steuerklasse 4, Kinderfreibetrag 1,0.
Für den Zeitraum 01.01.-30.09.2018 wurde die folgende Lohnsteuerbescheinigung von Arbeitgeber A ans FA übermittelt.
Lohnsteuerbescheinigung 1
Datum: 12.09.2018
Bescheinigungszeitraum: 01.01.-30.09.2018
Lohnsteuerklasse 4
Kinderfreibetrag: 0,0
Buttoarbeitslohn: 9 Monatsgehälter + anteiliges Weihnachtsgeld
Auf dieser Bescheinigung wird das Gehalt + das anteilige Weihnachtsgeld ausgewiesen.
Diese Lohnsteuerbescheinigung wurde jedoch korrigiert - und in Bescheinigung 2 und 3 aufgeteilt.
Lohnsteuerbescheinigung 2
Korrektur/Stornierung: 11.12.2018
Bescheinigungszeitraum: 01.01.-30.09.2018
Lohnsteuerklasse 4
Kinderfreibetrag: 0,0
Bruttoarbeitslohn: 9 Monatsgehälter
Lohnsteuerbescheinigung 3
Korrektur/Stornierung: 11.12.2018
Bescheinigungszeitraum: 01.12.-31.12.2018
Lohnsteuerklasse 4
Kinderfreibetrag: 0,0
Bruttoarbeitslohn: anteiliges Weihnachtsgeld
Natürlich hat mir der neue Arbeitgeber B auch eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Der Bescheinigungszeitraum der Lohnsteuerbescheinigung 4 ist 01.10.-31.12.2018.
Dadurch habe ich für den Monat Dezember 2 Lohnsteuerbescheinigungen in der Steuerklasse 4 und das Programm zeigt mir eine Fehlermeldung an.
1) Das Programm zeigt mir eine Fehlermeldung an, weil ich für den Dezember 2 Bescheinigungen in der Klasse 4 habe. Muss der Arbeitgeber A die Bescheinigung wieder korrigieren und den Bescheinigungszeitraum anpassen (01.01.-30.09.)?
2) Wenn es tatsächlich möglich ist, in einem Monat zwei Bescheinigungen mit der Steuerklasse 4 zu haben (Sonderkonstellation), ist dennoch der Kinderfreibetrag falsch - der müsste 1,0 lauten. Das müsste ich korrigieren lassen, oder nicht?
Und eine weitere Frage:
3) Der Arbeitgeber A hat auf allen Bescheinigungen keine Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Die Felder sind alle leer. Bis 30.09. war ich gesetzlich Krankenversichert.
Beim Arbeitgeber B sind jedoch alle Felder zur Krankenversicherung befüllt. Die Krankenkasse habe ich während der Zeit nicht gewechselt. Sind die Angaben zur Krankenkasse auch fehlerhaft oder kann es sein, dass für den Zeitraum 01.01.-30.09. (noch) ein getrennter Beleg von der Krankenkasse kommt?
Vielen Dank im Voraus
folgende Infos zu meiner Fragestellung:
- ich bin zum 30.09.2018 bei Arbeitgeber A ausgeschieden. Zu diesem Zeitpunkt war ich kinderlos, Steuerklasse 4, Kinderfreibetrag 0,0.
- ab dem 01.10.2018 war ich bei Arbeitgeber B. Am 14.10.2019 kam unser Kind, Steuerklasse 4, Kinderfreibetrag 1,0.
Für den Zeitraum 01.01.-30.09.2018 wurde die folgende Lohnsteuerbescheinigung von Arbeitgeber A ans FA übermittelt.
Lohnsteuerbescheinigung 1
Datum: 12.09.2018
Bescheinigungszeitraum: 01.01.-30.09.2018
Lohnsteuerklasse 4
Kinderfreibetrag: 0,0
Buttoarbeitslohn: 9 Monatsgehälter + anteiliges Weihnachtsgeld
Auf dieser Bescheinigung wird das Gehalt + das anteilige Weihnachtsgeld ausgewiesen.
Diese Lohnsteuerbescheinigung wurde jedoch korrigiert - und in Bescheinigung 2 und 3 aufgeteilt.
Lohnsteuerbescheinigung 2
Korrektur/Stornierung: 11.12.2018
Bescheinigungszeitraum: 01.01.-30.09.2018
Lohnsteuerklasse 4
Kinderfreibetrag: 0,0
Bruttoarbeitslohn: 9 Monatsgehälter
Lohnsteuerbescheinigung 3
Korrektur/Stornierung: 11.12.2018
Bescheinigungszeitraum: 01.12.-31.12.2018
Lohnsteuerklasse 4
Kinderfreibetrag: 0,0
Bruttoarbeitslohn: anteiliges Weihnachtsgeld
Natürlich hat mir der neue Arbeitgeber B auch eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Der Bescheinigungszeitraum der Lohnsteuerbescheinigung 4 ist 01.10.-31.12.2018.
Dadurch habe ich für den Monat Dezember 2 Lohnsteuerbescheinigungen in der Steuerklasse 4 und das Programm zeigt mir eine Fehlermeldung an.
1) Das Programm zeigt mir eine Fehlermeldung an, weil ich für den Dezember 2 Bescheinigungen in der Klasse 4 habe. Muss der Arbeitgeber A die Bescheinigung wieder korrigieren und den Bescheinigungszeitraum anpassen (01.01.-30.09.)?
2) Wenn es tatsächlich möglich ist, in einem Monat zwei Bescheinigungen mit der Steuerklasse 4 zu haben (Sonderkonstellation), ist dennoch der Kinderfreibetrag falsch - der müsste 1,0 lauten. Das müsste ich korrigieren lassen, oder nicht?
Und eine weitere Frage:
3) Der Arbeitgeber A hat auf allen Bescheinigungen keine Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Die Felder sind alle leer. Bis 30.09. war ich gesetzlich Krankenversichert.
Beim Arbeitgeber B sind jedoch alle Felder zur Krankenversicherung befüllt. Die Krankenkasse habe ich während der Zeit nicht gewechselt. Sind die Angaben zur Krankenkasse auch fehlerhaft oder kann es sein, dass für den Zeitraum 01.01.-30.09. (noch) ein getrennter Beleg von der Krankenkasse kommt?
Vielen Dank im Voraus
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