Hallo, ich habe in der Steuererklärung die Kosten für die Tagesmutter ca. 700 Euro angegeben. DEr Vater ( wir leben nicht zusammen und waren auch nicht verheiratet) zahlt jetzt monatlich mit Extra Überweisung 50Euro mit Text Tagesmutter.
ER will das in seiner Steuererklärung als Betreuungskosten geltend machen.
Muss ich diesen Betrag dann an den Betreuungskjosten abziehen oder ist das KIndesunterhalt?
ER will das in seiner Steuererklärung als Betreuungskosten geltend machen.
Muss ich diesen Betrag dann an den Betreuungskjosten abziehen oder ist das KIndesunterhalt?
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