Guten Morgen zusammen,
das Finanzamt möchte von mir eine Steuererklärung von 2016 haben, da ich zu der Zeit meine berufliche Umschulung beendet habe.
Ich befand mich vom 01.01. - 15.07. in einer beruflichen Umschulung, anschließend wurde ich ab 16.07. von meinem Betrieb in ein Arbeitsverhältnis übernommen.
Da es sich um eine duale Umschulung handelte, war ich abwechselnd im Betrieb und in der Berufsschule. Soviel ich mich jetzt eingelesen habe, zählt das ja als Fortbildung?!
Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung zu erstellen.
Zu den Daten, ich habe während der Umschulung ALG1 bekommen und zusätzlich Fahrtkosten von der Agentur für Arbeit. Vom Betrieb habe ich eine Vergütung bekommen von 500 Euro brutto (=398 Euro netto).
Nach der Umschulung habe ich dann normales Gehalt als Arbeitnehmer bekommen.
Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, wie ich was einzutragen habe, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege...
Ich habe vom AG eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten auf der das ganze Jahr als Zeitraum angegeben ist (01.01.-31.12.), also trage ich dies so in der Anlage N normal ein.
Dazu dann gleich die erste Frage, trage ich dann bei Anlage N Zeile 31 (Erste Tätigkeitsstelle...) nur den Zeitraum vom 16.07.-31.12 ein, da ich ja davor die Umschulung gemacht hatte und das ja als Fortbildung und nicht als Arbeitsverhältnis zählt?
Das ALG1, das ich während der Umschulung erhalten habe, trage ich im Hauptformular Zeile 96 ein (Einkommensersatzleistungen).
Die Fahrtkostenerstattung von der Arbeitsagentur trage ich in der Anlage N Zeile 39 (290) ein.
Wo trage ich aber beispielsweise die Fahrtkosten während der Umschulung (01.01.-15.07.) ein?
Meine Entfernung zum Betrieb waren einfache Strecke 11 km und zur Berufsschule 75 km.
Vielen Dank schon mal!
das Finanzamt möchte von mir eine Steuererklärung von 2016 haben, da ich zu der Zeit meine berufliche Umschulung beendet habe.
Ich befand mich vom 01.01. - 15.07. in einer beruflichen Umschulung, anschließend wurde ich ab 16.07. von meinem Betrieb in ein Arbeitsverhältnis übernommen.
Da es sich um eine duale Umschulung handelte, war ich abwechselnd im Betrieb und in der Berufsschule. Soviel ich mich jetzt eingelesen habe, zählt das ja als Fortbildung?!
Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung zu erstellen.
Zu den Daten, ich habe während der Umschulung ALG1 bekommen und zusätzlich Fahrtkosten von der Agentur für Arbeit. Vom Betrieb habe ich eine Vergütung bekommen von 500 Euro brutto (=398 Euro netto).
Nach der Umschulung habe ich dann normales Gehalt als Arbeitnehmer bekommen.
Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, wie ich was einzutragen habe, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege...
Ich habe vom AG eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten auf der das ganze Jahr als Zeitraum angegeben ist (01.01.-31.12.), also trage ich dies so in der Anlage N normal ein.
Dazu dann gleich die erste Frage, trage ich dann bei Anlage N Zeile 31 (Erste Tätigkeitsstelle...) nur den Zeitraum vom 16.07.-31.12 ein, da ich ja davor die Umschulung gemacht hatte und das ja als Fortbildung und nicht als Arbeitsverhältnis zählt?
Das ALG1, das ich während der Umschulung erhalten habe, trage ich im Hauptformular Zeile 96 ein (Einkommensersatzleistungen).
Die Fahrtkostenerstattung von der Arbeitsagentur trage ich in der Anlage N Zeile 39 (290) ein.
Wo trage ich aber beispielsweise die Fahrtkosten während der Umschulung (01.01.-15.07.) ein?
Meine Entfernung zum Betrieb waren einfache Strecke 11 km und zur Berufsschule 75 km.
Vielen Dank schon mal!
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