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Steuererklärung - Betriebliche Umschulung

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    Steuererklärung - Betriebliche Umschulung

    Guten Morgen zusammen,

    das Finanzamt möchte von mir eine Steuererklärung von 2016 haben, da ich zu der Zeit meine berufliche Umschulung beendet habe.
    Ich befand mich vom 01.01. - 15.07. in einer beruflichen Umschulung, anschließend wurde ich ab 16.07. von meinem Betrieb in ein Arbeitsverhältnis übernommen.
    Da es sich um eine duale Umschulung handelte, war ich abwechselnd im Betrieb und in der Berufsschule. Soviel ich mich jetzt eingelesen habe, zählt das ja als Fortbildung?!

    Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung zu erstellen.
    Zu den Daten, ich habe während der Umschulung ALG1 bekommen und zusätzlich Fahrtkosten von der Agentur für Arbeit. Vom Betrieb habe ich eine Vergütung bekommen von 500 Euro brutto (=398 Euro netto).
    Nach der Umschulung habe ich dann normales Gehalt als Arbeitnehmer bekommen.

    Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, wie ich was einzutragen habe, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege...
    Ich habe vom AG eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten auf der das ganze Jahr als Zeitraum angegeben ist (01.01.-31.12.), also trage ich dies so in der Anlage N normal ein.
    Dazu dann gleich die erste Frage, trage ich dann bei Anlage N Zeile 31 (Erste Tätigkeitsstelle...) nur den Zeitraum vom 16.07.-31.12 ein, da ich ja davor die Umschulung gemacht hatte und das ja als Fortbildung und nicht als Arbeitsverhältnis zählt?

    Das ALG1, das ich während der Umschulung erhalten habe, trage ich im Hauptformular Zeile 96 ein (Einkommensersatzleistungen).
    Die Fahrtkostenerstattung von der Arbeitsagentur trage ich in der Anlage N Zeile 39 (290) ein.

    Wo trage ich aber beispielsweise die Fahrtkosten während der Umschulung (01.01.-15.07.) ein?
    Meine Entfernung zum Betrieb waren einfache Strecke 11 km und zur Berufsschule 75 km.

    Vielen Dank schon mal!

    #2
    AW: Steuererklärung - Betriebliche Umschulung

    Die Fahrten zur Berufsschule dürften bei Auswärtstätigkeit richtig zugeordnet sein, für die Fahrten zum Betrieb müsste die Entfernungspauschale richtig sein.

    Die Entfernungspauschale gilt nämlich auch für vollzeitige Bildungsmaßnahmen.

    Der Rest deiner Angaben sollte so passen, wie du das angeben willst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung - Betriebliche Umschulung

      Okay, das heißt ich gebe bei Fortbildung gar nichts weiter ein?

      Dann trage ich die Entfernungspauschale zum Betrieb ganz normal bei Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle ein und die Wege zur Berufsschule als Auswärtstätigkeit?

      Wie sieht es dann eigentlich mit Reisekosten aus? Weil an Tagen, an denen ich die Berufsschule besucht habe, war ich 10 Stunden lang unterwegs.
      Kann ich für diese Tage dann die 12 Euro geltend machen wegen Auswärtstätigkeit über 8 Stunden?

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        #4
        AW: Steuererklärung - Betriebliche Umschulung

        Verpflegungsmehraufwand ist ebenfalls unter Auswärtstätigkeit zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung - Betriebliche Umschulung

          Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung mit WISO zu erstellen.

          Was das Thema Umschulung angeht, wird mir aber immer angezeigt das es sich um eine Fortbildung handelt und ich die Kosten dort eintragen soll...
          Ich bin deswegen total verunsichert, ob ich meine Ausgaben wie bereits hier geschrieben anzugeben habe, oder eben in dem Bereich Fortbildung?

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            #6
            AW: Steuererklärung - Betriebliche Umschulung

            Zitat von CB2011 Beitrag anzeigen
            Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung mit WISO zu erstellen.

            Was das Thema Umschulung angeht, wird mir aber immer angezeigt das es sich um eine Fortbildung handelt und ich die Kosten dort eintragen soll...
            Ich bin deswegen total verunsichert, ob ich meine Ausgaben wie bereits hier geschrieben anzugeben habe, oder eben in dem Bereich Fortbildung?
            Hallo CB2011,

            dann bist du hier im Unterforum Elsterformular aber falsch -> Ich verschieb dich mal.
            Das ist ja deine freie Entscheidung folgst du den Tipps der Anwender oder frage deine Software.

            Tschüß

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