Ich sitze zur Zeit an der Bearbeitung meiner Steuererklärung.
Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Hausmeister
( normal auf Lohnsteuerkarte) bin ich erstmals in 2018
nebenberuflich an einer VHS als Honorarkraft beschäftigt gewesen.
Auf der Bescheinigung steht: unterichtsbegleitende Dienstleistungen;
Haus und Dozentenservice. Dort habe ich leichte Hausmeistertätigkeiten
und Pfortendienste in den Abendstunden geleistet.
Der Honorarvertrag wurde mit der VHS abgeschlossen.
Als Bescheinigung habe ich nur das Honorar Gesamt für 2018
ausgewiesen bekommen; sonst keine weiteren Angaben.
Wie wird das jetzt steuerlich behandelt und wo in der Anlage
mit welchem Vermerk muss ich diese Angabe einsetzen.
Meine einzigen Ausgaben waren die Fahrtkosten mit PKW
zur Arbeitsstelle.
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
N.
Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Hausmeister
( normal auf Lohnsteuerkarte) bin ich erstmals in 2018
nebenberuflich an einer VHS als Honorarkraft beschäftigt gewesen.
Auf der Bescheinigung steht: unterichtsbegleitende Dienstleistungen;
Haus und Dozentenservice. Dort habe ich leichte Hausmeistertätigkeiten
und Pfortendienste in den Abendstunden geleistet.
Der Honorarvertrag wurde mit der VHS abgeschlossen.
Als Bescheinigung habe ich nur das Honorar Gesamt für 2018
ausgewiesen bekommen; sonst keine weiteren Angaben.
Wie wird das jetzt steuerlich behandelt und wo in der Anlage
mit welchem Vermerk muss ich diese Angabe einsetzen.
Meine einzigen Ausgaben waren die Fahrtkosten mit PKW
zur Arbeitsstelle.
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
N.
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