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VG Wort Ausschüttelung. Wo kommen die Angaben rein?

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    VG Wort Ausschüttelung. Wo kommen die Angaben rein?

    Hallo zusammen! Ich habe eine kleine Summer von VG Wort erhalten, die laut Gesellschaft steuerpflichtig ist. Wo sollte diese angegeben werden?
    Danke und Gruß

    #2
    AW: VG Wort Ausschüttelung. Wo kommen die Angaben rein?

    In der EÜR.

    Aber welche Frage hast Du zum Forum hier? Du postest ja im entsprechenden Unterforum.

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      #3
      AW: VG Wort Ausschüttelung. Wo kommen die Angaben rein?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      In der EÜR.

      Aber welche Frage hast Du zum Forum hier? Du postest ja im entsprechenden Unterforum.
      Danke für die schnelle Antwort.
      1. Wie kann man post schieben?
      2. Was ist EÜR ?
      Danke und Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: VG Wort Ausschüttelung. Wo kommen die Angaben rein?

        Zitat von melalex Beitrag anzeigen
        1. Wie kann man post schieben?
        Wo gehört er denn hin? Welche Software verwendest Du?

        Zitat von melalex Beitrag anzeigen
        2. Was ist EÜR ?
        Einnahmeüberschussrechnung. Eine eigene Steuererklärung, die Du mit Elster erstellen und senden kannst.

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          #5
          AW: VG Wort Ausschüttelung. Wo kommen die Angaben rein?

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wo gehört er denn hin? Welche Software verwendest Du?
          Ich nutze aktuell TAXMAN2019

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            #6
            AW: VG Wort Ausschüttelung. Wo kommen die Angaben rein?

            Ich gehe davon aus, dass du bei Taxman im Themenfilter zunächst Selbständige / Freiberufliche Tätigkeit aktivieren musst.

            Das Thema, ob wirklich in jedem Fall eine EÜR gebraucht wird, wurde hier schon mal diskutiert. Die Meinungen gehen auseinander:

            https://forum.elster.de/anwenderforu...t-wo-eintragen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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