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Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

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    Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zur Umsatzsteuer 2017 bei Elektrizitätserzeugung (Wasserkraft) als Kleinunternehmer.
    Die Anlage existiert schon länger.

    1. Muss ich als Kleinunternehmer auch eine EÜR ausfüllen und als Anhang beim Umsatzsteuerformular anhängen?
    Bei Elster sehe ich beim Ausfüllen des USt Formulars keinen Hinweis auf die EÜR.
    Oder reicht es diese bei Aufforderung nachzureichen?

    2. Werden zusätzliche landwirtschaftl. Pachteinnahmen auf die Umsätze addiert?

    3. Muss ich mehr als die Zeilen 33+34 (und 107-109) ausfüllen?

    4. Eigenverbrauch ist quasi nicht vorhanden, muss ich das irgendwo berücksichtigen?


    Besten Dank im Voraus!
    Grüße

    #2
    AW: Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

    Grundsätzlich würde ich Dir empfehlen, Dir die Steuererklärung 2016 mal anzugucken. Das könnte evtl. sehr hilfreich sein.

    Zitat von RobertS Beitrag anzeigen
    Muss ich als Kleinunternehmer auch eine EÜR ausfüllen
    Ja.

    Zitat von RobertS Beitrag anzeigen
    und als Anhang beim Umsatzsteuerformular anhängen?
    Das wird nicht möglich sein. Die EÜR ist eine eigene Erklärung. Welche Software verwendest Du denn?

    Zitat von RobertS Beitrag anzeigen
    Bei Elster
    Was meinst Du damit? Nach dem von Dir gewählten Unterforum verwendest Du ja weder Mein Elster noch ElsterFormular, sondern eine auf dem Markt erhältliche Software, wie WISO, Steuersparerklärung, Taxman etc. Da kann man Dir schwer helfen, wenn Du nicht mitteilst, mit was Du arbeitest.

    Zitat von RobertS Beitrag anzeigen
    Werden zusätzliche landwirtschaftl. Pachteinnahmen auf die Umsätze addiert?
    Das ist eine Frage des Steuerrechts. Spontan würde ich sagen dass steuerfreie Umsätze hier nicht anzugeben sind.

    Zitat von RobertS Beitrag anzeigen
    Eigenverbrauch ist quasi nicht vorhanden, muss ich das irgendwo berücksichtigen?
    Du kannst nur Zahlen eingeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

      Das ist eine Frage des Steuerrechts. Spontan würde ich sagen dass steuerfreie Umsätze hier nicht anzugeben sind.
      Zu den steuerpflichtigen Umsätzen addiert werden steuerbefreite Umsätze zwar nicht, aber wenn ich es recht im Kopf habe, gibt es dafür eine Zeile in der Umsatzsteuererklärung.

      Früher kam das in die Anlage UR, ob und wo das aktuell einzutragen ist, muss ich erst nachsehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

        Im Jahr 2017 sind steuerfreie Pachteinnahmen in Zeile 43 (Kennzahl 286) der Anlage UR zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Im Jahr 2017 sind steuerfreie Pachteinnahmen in Zeile 43 (Kennzahl 286) der Anlage UR zu erklären.
          Auch bei Kleinunternehmern?

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Auch bei Kleinunternehmern?
            Meines Erachtens ja, da diese Umsätze gemäß § 19 Abs. 3 UStG nicht zum Gesamtumsatz rechnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

              Schon mal Danke für die Antworten.

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Was meinst Du damit? Nach dem von Dir gewählten Unterforum verwendest Du ja weder Mein Elster noch ElsterFormular, sondern eine auf dem Markt erhältliche Software, wie WISO, Steuersparerklärung, Taxman etc. Da kann man Dir schwer helfen, wenn Du nicht mitteilst, mit was Du arbeitest.
              Software ist Wiso Steuerbuch


              Die Pachteinnahmen habe ich jetzt in Anlage UR aufgenommen.

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Das wird nicht möglich sein. Die EÜR ist eine eigene Erklärung. Welche Software verwendest Du denn?
              Die EÜR fülle ich dann separat unter "Meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung" aus und sende diese dann zusätzlich zur Umsatz- und Einkommensteuererklärung an ELSTER?

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                #8
                AW: Umsatzsteuer und EÜR als Kleinunternehmer

                Zitat von RobertS Beitrag anzeigen
                .......
                Die EÜR fülle ich dann separat unter "Meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung" aus und sende diese dann zusätzlich zur Umsatz- und Einkommensteuererklärung an ELSTER?
                Hallo RobertS,

                richtig du übermittelst alles separat aus deinem Programm heraus.

                Tschüß

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