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Berechtigung zum Datenabruf f. Ehepartner doppelt vorhanden....

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    Berechtigung zum Datenabruf f. Ehepartner doppelt vorhanden....

    Hallo,

    ich habe für meinen Ehepartner kürzlich den Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf gestellt. Sein Freischaltcode kam heute per Post. Bei der Eingabe des Codes im Steuerprogramm (von ALDI) kam der Hinweis: Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung z. Datenabruf für diesen Dateninhalber ist bereits genehmigt worden. Fehlercode: 371015212.

    Beim Graben in den Steuerunterlagen stellte ich fest, dass wir die Freischaltung zum Datenabruf tatsächlich bereits 2014 beantragt hatten und einen Code erhalten haben. (Zwischenzeitlich hatten wir die Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen bzw. ein anderes Programm verwendet, das nicht jedes Jahr nach dem Code fragte - somit geriet er in Vergessenheit. Blöd!)

    Nun funktioniert bei der Eingabe im Steuerprogramm leider weder der neue noch der alte Code. Was tun??

    Viele Grüße,
    Sonnenstern

    #2
    AW: Berechtigung zum Datenabruf f. Ehepartner doppelt vorhanden....

    Wenn der Freischaltcode aktiviert wurde erfolgt der Datenabruf mit dem Abrufcode des Antragstellers, der Freischaltcode wird danach nicht mehr benötigt.

    Falls dies nicht funktionieren sollte muss ein neuer Freischaltcode beantragt werden.

    Hier ein allgemeiner Link zu diesem Thema:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ein_ELSTER.pdf

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      #3
      AW: Berechtigung zum Datenabruf f. Ehepartner doppelt vorhanden....

      Die im Benutzerkonto bei Mein ELSTER hinterlegten Abrufberechtigungen für andere Personen können nach dem Login bei Mein ELSTER - Formulare und Leistungen - Berechtigungen verwalten - eingesehen werden (vgl. Anlage).
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