Zitat von Galerie1
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Der für eine gegebene Position des Anlagevermögens im Brutto-Anlagenspiegel unter "Buchwert zum Ende der Vorperiode" berichtete Steuerbilanzwert (bzw. Handelsbilanzwert bzw. Überleitungswert) stimmt nicht mit der Differenz der dort für dieselbe Position unter "Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Anfang der Periode" und "Kumulierte Abschreibungen zum Anfang der Periode" berichteten Steuerbilanzwerte (bzw. Handelsbilanzwerte bzw. Überleitungswerte) überein. Für nichtvorhandene Zahlangaben wird bei der Berechnung der Differenz ein Wert von 0 eingesetzt.
Im Klartext: Anschaffungskosten minus Abschreibung bis Vorjahr müssen den Vorjahreswert ergeben. Das scheint nicht der Fall zu sein.
An welcher Stelle (Geschäftsausstattung, Maschinen, Pkw, GWG...) kann man nur mit Vorliegen der vollständigen Fehlermeldung sagen.
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