Hallo zusammen,
bin verzweifelt am suchen, finde aber bisher keinen vergleichbaren Fall, an dem ich mich orientieren könnte.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinen Arbeitgeber und arbeite in dessen Räumlichkeiten einen Tag/Woche. Das waren für 2018 aufgrund Urlaub/Krankheit 24 Tage.
Die vier weiteren Tage bin ich in Arbeitnehmerüberlassung bei einem Kunden eingesetzt (nicht dauerhaft, begrenzt auf 20 Monate). Das waren für 2018 aufgrund Urlaub/Krankheit 191 Tage.
Somit bin ich der Meinung, dass ich keine erste Tätigkeitsstätte haben muss und der Dienstwagen nur mit der 1% Regelung versteuert wird, aber keine 0,03% für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitststelle (so ists auch auf meiner Lohnsteuerkarte).
Schwierig wird es, da mich mein Steuerprogramm immer dahin schickt, dass ich für die 24 Tage die Entfernungspauschale (24x18 Kilometer) ansetzen darf.
Diese erscheinen dann in Zeile 31 Anlage N, darüber steht "erste Tätigkeitsstätte", die ich ja nicht habe...
Für die Tätigkeit beim Kunden kann ich laut Programm 90 Tage Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen.
Passt das grundsätzlich so, ist da was falsch oder habe ich evtl. was vergessen?
Schonmal Danke und Grüße
bin verzweifelt am suchen, finde aber bisher keinen vergleichbaren Fall, an dem ich mich orientieren könnte.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinen Arbeitgeber und arbeite in dessen Räumlichkeiten einen Tag/Woche. Das waren für 2018 aufgrund Urlaub/Krankheit 24 Tage.
Die vier weiteren Tage bin ich in Arbeitnehmerüberlassung bei einem Kunden eingesetzt (nicht dauerhaft, begrenzt auf 20 Monate). Das waren für 2018 aufgrund Urlaub/Krankheit 191 Tage.
Somit bin ich der Meinung, dass ich keine erste Tätigkeitsstätte haben muss und der Dienstwagen nur mit der 1% Regelung versteuert wird, aber keine 0,03% für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitststelle (so ists auch auf meiner Lohnsteuerkarte).
Schwierig wird es, da mich mein Steuerprogramm immer dahin schickt, dass ich für die 24 Tage die Entfernungspauschale (24x18 Kilometer) ansetzen darf.
Diese erscheinen dann in Zeile 31 Anlage N, darüber steht "erste Tätigkeitsstätte", die ich ja nicht habe...
Für die Tätigkeit beim Kunden kann ich laut Programm 90 Tage Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen.
Passt das grundsätzlich so, ist da was falsch oder habe ich evtl. was vergessen?
Schonmal Danke und Grüße
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