Moin in die Runde,
wegen der Fotovoltaikanlage wurde ich gezwungen, die Einkommensteuererklärung online hochzuladen. Nutze dafür die steuertipps-Software und lade mit Zertifikatsdatei und Elster auf die Finanzamtsserver ins Internet. Dennoch muss ich weiterhin Unterlagen beim Finanzamt einreichen.
1. Frage:
Muss ich außer den Belegen für die Ein- und Ausgaben auch die per Zertifikatsdatei online hochgeladenen Formulare ausdrucken und beim Finanzamt einreichen? Die sollten ja eigentlich auf den PCs der Finanzbeamten sichtbar sein. Die o.g. Steuersoftware stellt ein Anschreiben ans Finanzamt zur Vfg., in dem Steuer- u. IdentifikationsNr., das Versendedatum und den Transferticketcode angegeben sind, sollte ja ausreichen, wenn ich das einreiche.
2. Frage:
Reicht das dafür aus, dass ich die in der Software als Transferprotokoll bezeichneten, in der Formularüberschrift aber als Hauptvordruck benannten ausgefüllten Formblattseiten ( weitere Überschriften Einkommensteuererklärung, Allg. Angaben, Sonderausgaben, Außergew. Belastungen, Anl G, Anl N, Anl KAP, Anl Vorsorgeaufwand, Bes. Hinweise an das FinA, Datum, Unterschrift) nicht mehr ausdrucken und in Papierform beim FinA einreichen muss?
Für die Fotovoltaikanlage muss ich nach Absprache keine Gewerbesteuererklärung und keine Umsatzvoranmeldungen mehr abgeben.
Eine Umsatzsteuererklärung ist aber weiter erforderlich. Die Einnahme- und Überschuss-Rechnung(EÜR) - Überschrift: Gewinnermittlung - habe ich per Elster und und Zertifikatsdatei hochgeladen, genauso wie die Umsatzsteuererklärung.
3. Frage: Muss ich die EÜR auch ausdrucken und in Papierform beim Finanzamt einreichen? Entgegen den beiden Formularen Hauptvordruck (Einkommensteuererklärung) und Umsatzsteuererklärung ist unten keine Unterschriftszeile mit Datum vorgegeben.
4. Frage:
Muss die Umsatzsteuererklärung (weitere Überschriften Allg. Angaben, Steuerpfl. Lieferungen usw., Abziehbare Vorsteuerbeträge, Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer, Bes. Hinweise für das Finanzamt, Datum, Unterschrift) ausgedruckt und unterschrieben in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden?
LG Jens11
wegen der Fotovoltaikanlage wurde ich gezwungen, die Einkommensteuererklärung online hochzuladen. Nutze dafür die steuertipps-Software und lade mit Zertifikatsdatei und Elster auf die Finanzamtsserver ins Internet. Dennoch muss ich weiterhin Unterlagen beim Finanzamt einreichen.
1. Frage:
Muss ich außer den Belegen für die Ein- und Ausgaben auch die per Zertifikatsdatei online hochgeladenen Formulare ausdrucken und beim Finanzamt einreichen? Die sollten ja eigentlich auf den PCs der Finanzbeamten sichtbar sein. Die o.g. Steuersoftware stellt ein Anschreiben ans Finanzamt zur Vfg., in dem Steuer- u. IdentifikationsNr., das Versendedatum und den Transferticketcode angegeben sind, sollte ja ausreichen, wenn ich das einreiche.
2. Frage:
Reicht das dafür aus, dass ich die in der Software als Transferprotokoll bezeichneten, in der Formularüberschrift aber als Hauptvordruck benannten ausgefüllten Formblattseiten ( weitere Überschriften Einkommensteuererklärung, Allg. Angaben, Sonderausgaben, Außergew. Belastungen, Anl G, Anl N, Anl KAP, Anl Vorsorgeaufwand, Bes. Hinweise an das FinA, Datum, Unterschrift) nicht mehr ausdrucken und in Papierform beim FinA einreichen muss?
Für die Fotovoltaikanlage muss ich nach Absprache keine Gewerbesteuererklärung und keine Umsatzvoranmeldungen mehr abgeben.
Eine Umsatzsteuererklärung ist aber weiter erforderlich. Die Einnahme- und Überschuss-Rechnung(EÜR) - Überschrift: Gewinnermittlung - habe ich per Elster und und Zertifikatsdatei hochgeladen, genauso wie die Umsatzsteuererklärung.
3. Frage: Muss ich die EÜR auch ausdrucken und in Papierform beim Finanzamt einreichen? Entgegen den beiden Formularen Hauptvordruck (Einkommensteuererklärung) und Umsatzsteuererklärung ist unten keine Unterschriftszeile mit Datum vorgegeben.
4. Frage:
Muss die Umsatzsteuererklärung (weitere Überschriften Allg. Angaben, Steuerpfl. Lieferungen usw., Abziehbare Vorsteuerbeträge, Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer, Bes. Hinweise für das Finanzamt, Datum, Unterschrift) ausgedruckt und unterschrieben in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden?
LG Jens11
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