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Riester-Zulage bei Bezug von Elterngeld

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    Riester-Zulage bei Bezug von Elterngeld


    Liebes Elster-Team,


    ich erstelle aktuell die Einkommenssteuererklärung mit dem WISO Steuersparbuch. Vor Abgabe bekomme ich immer einen Fehler gemeldet, dass meine Ehefrau im Jahr 2019 als unmittelbar begünstigt bei ihrem Riester-Bausparvertrag angegeben worden ist, es wurden jedoch keine Einnahmen für diese Person erklärt.

    Sie hat 2019 Elterngeld bezogen und damit keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Durch den Bezug des Elterngelds ist sie aber unmittelbar begünstigt bei der Riesterrente. Im Bereich Einkommensersatzleistungen habe ich den Bezug des Elterngelds vermerkt.


    Auch bei den weiteren Punkte, wie dem Absetzen von Arbeitsmitteln und co. gibt das Programm Hinweise, dass 2019 keine Einnahmen erzielt wurden.


    Wie kann ich hier fortfahren? Gibt es noch eine andere Möglichkeit das Elterngeld anzugeben?


    Viele Grüße


    Familie Sandmann



    #2
    Sie hat 2019 Elterngeld bezogen und damit keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
    In der Anlage AV der Steuererklärung 2019 sind die Einkünfte aus 2018 anzugeben! Davon abgesehen, dass Entgeltersatzleistungen in der Anlage AV anzugeben sind.

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      #3
      Hallo L.E. Fant, es geht um die Steuererklärung für 2019. In diesem Jahr hat meine Frau nur Elterngeld erhalten, dies hab ich in der Anlage angegeben. Trotzdem sagt ELSTER, dass hier ein Fehler besteht, weil ich sie als unmittelbar zulagenberechtigt angebe.

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        #4
        In diesem Jahr hat meine Frau nur Elterngeld erhalten, dies hab ich in der Anlage angegeben.
        In welcher Anlage? Der Elterngeldbezug 2019 gehört zu den Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

        Das Elterngeld muss in Zeile 38 des Hauptvordrucks bei der Ehefrau erscheinen, nicht in irgendeiner Anlage. In der Anlage AV werden

        in den Zeilen 6 ff. Angaben zum Jahr 2018 erwartet, nicht zum Jahr 2019!

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Morgen, bitte entschuldigt meine falschen Angaben. Wie geschrieben, benutze ich das WISO steuer:Sparbuch2020, dabei habe ich bei meiner Ehefrau im Bereich Einkommensersatzleistungen den Bezug des Elterngelds eingetragen.

          Vor Abgabe meldet das Programm dann den Fehler, dass für den Riester-Vertrag meiner Frau eine unmittalbare Begünstigung angegeben wurde, sie jedoch keine Einnahmen erklärt hat. Dieser Fehler ist kritisch und ohne hier eine Angabe auf mittelbar Zulagenbegünstigt zu ändern kann ich die Steuererklärung nicht abgeben. Nach meinen Recherchen sind Personen, die Elterngeld beziehen jedoch unmittelbar begünstigt. Ist dies nicht korrekt?

          Viele Grüße die Sandmanns

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            #6
            Hallo,

            Zitat Charlie24: in den Zeilen 6 ff. Angaben zum Jahr 2018 erwartet, nicht zum Jahr 2019!

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Ok, habs jetzt verstanden und geändert! Vielen Dank!
              Zuletzt geändert von #Sandmann; 15.04.2020, 11:23.

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                #8
                Die Eingabe erfolgt unter Zusatzangaben bei unmittelbarer Begünstigung > Einnahmen für die Berechnung der Zulagen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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