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Nebenverdienst und Fahrtkosten

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    Nebenverdienst und Fahrtkosten

    Schönen guten Abend

    Ich mache seit ein paar Tagen die Steuer für 2018 mit dem Programm tax 2019 für zwei Personen (Familie). Das meiste konnte ich durch Recherche lösen, allerdings hätte ich dennoch ein paar Frage bzw. Annahmen, die ich gerne bestätigen lassen.

    1. Fristen & Personen
    a) Person 1, Angestellter, Verheiratet (SK 3 und 5), ist nebenberuflich bei einer Versicherung und verdient etwas nebenher. 500€, nächstes Steuerjahr vielleicht 1000€. Diese Person muss ja die Steuer machen und dies bis zum 31.7.2019, korrekt?
    b) Person 2, Angestellte, Single, nicht nebenberuflich tätigt, bisher noch keine Steuererklärung gemacht und macht sie das erste Mal freiwillig muss ebenfalls bis zum 31.07.2019 die Steuer abgeben, korrekt?

    2. Nebenverdienst Person 2
    a) Person 2 at 2018 nebenberuflich rund 480€ verdient, hatte auch einige Ausgabe wie Fahrtkosten (ca. 160€). Im tax 2019 Habe ich das unter Gewinneinkünfte -> Laufende Einkünfte -> Bilanzierung eingetragen. Allerdings sehe ich da keine Fahrtkosten bzw. Aufwendungen wo ich eintragen kann.
    b) Person 2 hat nebenher eine lehrende Tätigkeit und bekommt 800€. Diese fällt ja unter die Übungsleiterpauschale von 2.400€ im Jahr. Nur wo wird das eingetragen?

    3. Fahrkosten Person 1
    Die Steuererklärung hier ist recht einfach. Es wurden nur die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Werbungskosten etc. lohnen sich nicht.
    a) Person 1 bekommt vom AG ca. 780€ Fahrtkosten im Jahr (Lohnsteuerbescheinigung 2018, Nummer 18). Wenn ich diese eintrage erhält die Person eine Erstattung vom FA. Nun bekomme ich aber von tax 2019 den Hinweis: "Sollen die übersteigenden Erstattungen von 780€ als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden?". Wenn ich auf "Ja" klicke, muss Person 1 auf einmal etwas nachzahlen. Wenn ich mir die Formulare ansehe, dann ändert sich scheinbar nichts, ob ich nun Ja oder Nein anklicke. Nun weiß ich nicht, ob Person 1 die Steuer abgeben sollte. Entweder muss sie rund 100€ nachzahlen oder bekommt etwas mehr als 100€.
    Wenn ich dann aber doch bei den Werbungskosten den Weg zur Arbeit angebe würde sie 850€ bekommen und der Hinweis erscheint nicht mehr.

    4. Wenn jemand freiwillig die Steuer abgibt und am Ende kommt eine Nachzahlung raus, dann kann man innerhalb 4 Wochen die Steuer widerrufen, korrekt?

    Vielen Dank
    Sebastian

    #2
    AW: Nebenverdienst und Fahrtkosten

    Wie man das alles bei TAX eintragen kann bzw. muss, damit es an die richtige Stelle der Erklärung kommt, weiß ich nicht auswendig.

    Es gibt aber dort die Möglichkeit, Themen auszuwählen bzw. abzuwählen.

    Nebenberuflich Selbständige bilanzieren sicher nicht, die machen nur eine EÜR. Ich hoffe, dass TAX diese Erklärung mit anbietet, ich weiß das aber nicht sicher
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nebenverdienst und Fahrtkosten

      Zitat von Struct Beitrag anzeigen
      für zwei Personen
      Warum nicht für alle drei?

      Zitat von Struct Beitrag anzeigen
      Laufende Einkünfte ... keine Fahrtkosten bzw. Aufwendungen
      Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben. Also sind die Ausgaben ja schon berücksichtigt.

      Nein, stimmt natürlich nicht, Bilanzierung funktioniert ein bisschen anders.

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        #4
        AW: Nebenverdienst und Fahrtkosten

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Warum nicht für alle drei?
        Weil nur 2 Personen die Steuer abgeben

        Kommentar


          #5
          AW: Nebenverdienst und Fahrtkosten

          wahrscheinlich war gemeint, dass Person 1 verheiratet ist und damit drei Menschen beteiligt sind.

          Auf alle Fälle sind Person 1 und 2 nach dem geschilderten Sachverhalt verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Frage 4 trifft daher auf diese Personen nicht zu. Zudem heißt es Einspruch und nicht Widerruf und nicht vier Wochen, sondern einen Monat.

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