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Einfache Buchhaltung / GOBD?

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    Einfache Buchhaltung / GOBD?

    Hallo Forumsmitglieder.
    Ich bin umsatzsteuerpflichtige Selbständige mit einem Gewinn unter 60.000 Euro. Ich zahle vierteljährlich meine Umsatzsteuer. Soviel zu den Rahmenbedingungen. Seit einigen Jahren kämpfe ich mich selbst durch den Buchhaltungs-Wust und mache die EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Buchhaltungsprogramm. Leider wird das Programm nicht weiter supportet, weil es nicht GOBD fähig ist. Bei der Suche nach etwas Neuem habe ich im Internet gelesen, dass ich gar nicht Doppel-Buchhaltungspflichtig bin. Also eine ganz einfache Buchhaltung machen könnte. Da ich von Natur aus eher chaotisch veranlagt bin, hat mir mein Programm jedoch sehr geholfen, alles geordnet hinzubekommen. Meine Frage: Kann mir jemand eine (kostengünstige) Variante nennen, mit der ich meine EÜR nach allen steuerrechtlichen Vorgaben selbst führen kann, bei der man keine doppelte Buchhaltung führen muss? Womit arbeitet ihr als "kleine" Selbständige? Ich kann mir keinen Steuerberater leisten. Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht, wie eine einfache Buchhaltung in der Praxis eigentlich aussieht. Hat jemand einen Link dazu oder eine Buchempfehlung?

    Eine Barkasse mit digitalem Kassenbuch führe ich auch. Dies habe ich auch mit meinem wunderbaren Programm geführt, was nun bald auch nicht mehr möglich ist. Handschriftlich wäre für mich undenkbar, da ich dazu zu unordentlich schreibe.

    #2
    Im Prinzip kannst Du die EÜR ganauso mit Mein Elster erstellen wie auch die meisten anderen Erklärungen. Ich hab für meine Frau mal eine Excel-Tabelle angelegt, mit einer Spalte für jeden Posten, wie sie auch in der EÜR aufgeführt sind. Oder besser: der Übersichtlichkeit halber halt nur mit den Posten, die bei ihr üblicherweise auch auftauchen.

    Sie trägt laufend ihre Einnahmen und Ausgaben dort ein, die Tabellenkalkulation bildet die Summen, die ich dann jährlich in die EÜR übertrage. Auch die Zahlen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (betrifft uns jetzt nicht, aber Dich) kann man in eine solche Tabelle einarbeiten. Was mehrjährige Abschreibungen betrifft muss man etwas darauf achten, diese korrekt in den jeweiligen Jahren einzutragen.

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      #3
      Hallo L.E. Fant, ich glaube, Excel Tabellen sind aufgrund der GOBD nicht mehr erlaubt.

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        #4
        Zitat von Birgit Beitrag anzeigen
        Hallo L.E. Fant, ich glaube, Excel Tabellen sind aufgrund der GOBD nicht mehr erlaubt.
        Solange du den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) ermitteln darfst, also nicht zur Buchführung verpflichtet bist, genügt eine geordnete Belegablage.

        Wie du zu den Summen für die EÜR und die Umsatzsteuer kommst, schreibt dir niemand vor, da taugt auch Excel.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wie könnte ich denn meine Ausgangsrechnungen unveränderbar nach GOPD gestalten?

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            #6
            Theorie: Ausdrucken und im Leitz-Ordner abheften.

            Praxis: Völlig überflüssig - interessiert niemanden, solange alles übersichtlich und nachvollziehbar gebucht und abgelegt ist und konsistent zusammenpasst.

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