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    Pensionsabrechnung

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage:

    Auf meiner Pensionsabrechnung hat Firma B. folgendes ausgewiesen:

    Firmenrente= Betrag x
    PK-Rente §22 Nr. 1 EStG = Summe X
    PK-Rente §22 Nr. 5 EStG = Summe Y
    Gesamtbrutto
    Steuerbrutto
    SV-Brutto

    In welche Felder meiner Steuererklärung (Taxmann) muss ich diese Beträge einsetzen?? (Folgendes steht zur Verfügung: Zeile 31, 32, 36, 37, 42, 3x Zeile 48)

    Danke für euere Hilfe

    Joka

    #2
    Hast Du denn keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Hast Du denn keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?
      genau das wäre auch meine Frage gewesen.

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        #4
        Hallo, vielen Dank für die Antwort.

        Ich bin seit drei Jahren in der Rente und würde gerne meine Einkommenssteuererklärung selber machen. Es ist eine Pensionsabrechnung vom 01.01-31.12.

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          #5
          Du hast die Frage nicht beantwortet! Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen oder eine Leistungsmitteilung oder beides?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,Charli24,
            ist eine Pensionsabrechnung mit folgende Angaben:
            Gesamtbrutto Jahressumme
            Steuerbrutto x-Betrag
            SV Brutto KV PV Jahressumme
            Krankenversicherung x Betrag
            KV Zusatzbeitrag x Betrag
            Gesetzliches Netto x Betrag

            Das alles steht auf der Abrechnung. Meine Frage ist: werden diese Beiträge wie bei einer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und was bedeuten PK-Rente §22 Nr. 1 EStG = Summe X und ?
            PK-Rente §22 Nr. 5 EStG = Summe Y? Vielen Dank.

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              #7
              Es bleibt bei der Grundfrage, warum du keine Lohnsteuerbescheinigung hast.

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