Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einnahmeüberschuss-Rechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Garrett2
    antwortet
    Ich kann keine UST Vorauszahlungen im Tool eingeben.

    Also wenn hier die Beträge richtig eingegeben werden und es käme dabei eine Nachzahlung zustande … dann wird diese ja vermutlich mit den hier nicht erfassten UST Vorauszahlungen verrechnet, richtig?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Wenn du deine Betriebseinnahmen und deine Betriebsausgaben für das gesamte Jahr in deinem Steuerprogramm erfasst, wird dir das Programm

    sowohl die vereinnahmte Umsatzsteuer wie auch die Vorsteuer in der EÜR abbilden, ebenso eine Umsatzsteuerzahllast oder einen Vorsteuerüberhang.

    Aufpassen muss man nur bei der Voranmeldung für Dezember bzw, das 4. Quartal. Da hängt es vom Zahlungszeitpunkt im Januar ab, in welchem

    Jahr die in die EÜR gehört. Wenn das Finanzamt die Steuern einzieht, gelten sie am 10.Januar als bezahlt und rechnen noch zu 2019.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Garrett2
    antwortet
    Letzteres geht gar nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Garrett2
    antwortet
    Scheinen wohl eher EKST zu sein, die nach zu zahlen sind.

    Aber nochmal … wenn hier eine Nachzahlung zustande käme, die Vorauszahlungen auf die UST sind hier ja noch nicht berücksichtigt.

    Heisst die kämen ja nochmal beim Nachzahlungsbeitrag in Abzug. Richtig?

    Oder muss ich die Vorauszahlungen der UST unter Betriebsausgaben verbuchen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    wie soll in der EÜR ein Ergebnis über eine Nachzahlung herauskommen?

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Garrett2
    antwortet
    Gut, das heisst ich würde unter "Betriebseinnahmen zum allgemeinen Steuersatz (19%)" nur die 10.000,- € also OHNE die MwSt. aus der Rechnung angeben, richtig?

    Weiter unten unter "Vereinnahmte Umsatzsteuer" errechnet sich das Programm dann selbst die Umsatzsteuer i.H.v. 1.900,- €. Richtig?

    Beim Ergebnis einer möglichen Nachzahlung ist aber die gezahlte UST-Vorauszahlung noch nicht berücksichtig. Richtig?





    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Bei WISO Steuer kannst du auswählen, ob du deine Einnahmen Brutto oder Netto erfasst!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Der Nettobetrag sind in deinem Beispiel die 10.000,00 €.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Garrett2
    antwortet
    Was ist denn dann der Nettobetrag?

    WISO Steuer

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Die vereinnahmte UST errechnet sich das Programm dann selbst.
    Dann wirst du die Nettobeträge erfassen müssen. Du siehst doch in deinem Steuerprogramm auch das Ergebnis.

    Wenn du verraten würdest, mit welchem Steuerprogramm du arbeitest, wäre die Antwort vielleicht präziser.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Garrett2
    hat ein Thema erstellt Einnahmeüberschuss-Rechnung.

    Einnahmeüberschuss-Rechnung

    Hallo zusammen,

    ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    In meinem Steuerprogramm müssen die Betriebseinnahmen zum allgemeinen Steuersatz (19%) eingegeben werden. Die vereinnahmte UST errechnet sich das Programm dann selbst.
    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden ja in keinem Programm berücksichtigt.

    FRAGE

    Nehmen wir nun an, ich schreibe im Jahr eine Rechnung i.H.v. 10.000,- € zzgl. MwSt. und erhalte somit einen Betrag i.H.v. 11.900,- €.

    Welchen Betrag trage ich nun unter Betriebseinnahmen zum allgemeinen Steuersatz (19%) dort ein?

    Gruss & Dank


Lädt...
X