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Anlage V --> Werbungskosten: Einzelauflistung oder pauschale Hausgeldzahlung angeben?

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    Anlage V --> Werbungskosten: Einzelauflistung oder pauschale Hausgeldzahlung angeben?

    Ich weiß, dass hier keine steuerrechtlichen Beratungen durchgeführt werden. Diese Anfrage hat jedoch keinen steuerrechtlichen Hintergrund und hinterfragt keine steuerrechtlichen Voraussetzungen, sondern zielt nur darauf ab, bereits bestehende Fakten und Tatsachen korrekt und nicht wohlmöglich doppelt in das Formular Anlage V des Finanzamts einzutragen.

    Erhaltungsaufwendungen (Reparatur Heizung, Warmwasserpumpe, Anschaffung Antenne für Funk-Schließanlage Tiefgarage) trage ich in Zeile 41 ein. Auch dann, wenn die Kosten aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt wurden.

    Nicht auf den Mieter umlagefähige Betriebskosten (Legionellenbeprüfung, Verwaltungsbeiratversicherung, Wartung Rauchwarnmelder) trage ich in Zeile 48 ein.
    Nicht auf den Mieter umlagefähige Verwaltungskosten (Honorar für Hausverwaltung, Sonderverwaltungsaufwand, Bankgebühren kommen bei mir in Zeile 49.

    Nun habe ich gesehen bzw wurde mir von meinem kommerziell erworbenen Steuerprogramm erklärt, dass zu Zeile 51 auch Hausgeldzahlungen gehören können, wenn vorher der Anteil der Instandhaltungsrücklage hiervon abgezogen wird.

    Was macht man nun? Einfach nur die Zeile 51 ausfüllen, mit Berücksichtigung einer Nachzahlung bzw. Erstattung der Hausverwaltung aus der Jahresabrechnung? Oder die Zeilen 41, 48 und 49 ausfüllen? Beides gleichzeitig geht ja wohl nicht, weil es dann eine Doppelerfassung sein würde.

    Moment: in diesem Fall müssten Ausgaben, die aus der Instandhaltungsrücklage beglichen werden, ja weiterhin separat aufgeführt werden. Und von den anzusetzenden Hausgeldzahlungen müssen dann ja auch die Nebenkosten herausgerechnet und abgezogen werden, die auf den Mieter erfolgreich umgelegt wurden. Wiederum inklusive Berücksichtigung einer Nachzahlung bzw. Erstattung des Mieters aus der Nebenkostenabrechnung.

    Liege ich mit meinen Gedanken richtig?

    #2
    Nun habe ich gesehen bzw wurde mir von meinem kommerziell erworbenen Steuerprogramm erklärt,
    Für kommerzielle Steuerprogramme gibt es hier ein eigenes Unterforum, in das ich das Thema verschiebe. Mit ElsterFormular hat das nichts zu tun!

    Und von den anzusetzenden Hausgeldzahlungen müssen dann ja auch die Nebenkosten herausgerechnet und abgezogen werden, die auf den Mieter erfolgreich umgelegt wurden.
    Nein, es wird nicht saldiert! Die an die Mieter weiterverrechneten Nebenkosten sind auf der Einnahmeseite unter Umlagen zu erklären.

    Deshalb sind in Zeile 48 alle sonstigen Werbungskosten zu erklären, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise auf die Mieter umgelegt werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK, jetzt habe ich es verstanden. Danke für den Hinweis!

      Ist es korrekt, dass ich keine Hausgeldzahlungen angebe, wenn ich die Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter selber durchführe?

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        #4
        Ist es korrekt, dass ich keine Hausgeldzahlungen angebe, wenn ich die Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter selber durchführe?
        Das glaube ich nicht. Die Hausgeldzahlungen abzüglich der darin enthaltenen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage sind doch bei dir Ausgaben, also

        Werbungskosten, die du an den jeweiligen Positionen einträgst. Was du an den Mieter weiter verrechnest, landet bei dir als Einnahme unter den Umlagen.

        Das hat doch nichts damit zu tun, dass du selbst mit dem Mieter abrechnest.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Aber wenn ich bereits alle Erhaltungsaufwendungen, laufende Betriebskosten und Verwaltungskosten in den Zeilen 41, 48 und 49 aufgeführt habe, dann wäre das nochmal separat aufgeführte Hausgeld dann ja doppelt angegeben, denn diese Kosten werden letztlich ja alle von den Hausgeldzahlungen beglichen.

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            #6
            Aber wenn ich bereits alle Erhaltungsaufwendungen, laufende Betriebskosten und Verwaltungskosten in den Zeilen 41, 48 und 49 aufgeführt habe,
            dann darfst du sie natürlich nicht nochmal angeben, das ist schon klar! So hatte ich aber deine Aussage zur Nichtangabe von Hausgeldzahlungen nicht verstanden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Guten Tag zusammen,

              verstehe ich das richtig - wenn man die Kosten für die Bewirtschaftung in Zeile 48 aufführt kann man in Zeile 49 kein Hausgeld mehr eintragen ?

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                #8
                verstehe ich das richtig - wenn man die Kosten für die Bewirtschaftung in Zeile 48 aufführt kann man in Zeile 49 kein Hausgeld mehr eintragen ?
                Doppelt erfassen darf man seine Werbungskosten nicht, das ist doch klar.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Doppelt erfassen darf man seine Werbungskosten nicht, das ist doch klar.
                  Klar klar. Aber wenn die Vordrucke nach spezifischen Angaben fragen und nicht erklären, dass in diesem Fall bestimmte Beträge nicht zu berücksichtigen sind, dann kommen bei mir halt solche Fragen auf. Und das ist auch gut so, sonst hätte ich es ja falsch - nämlich doppelt - eingetragen.

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