Hallo,
das Finanzamt hat mich gepfändet, woran auch eine scheinbar falsch übernommene Adressänderung Mitschuld hat, wobei es auch an mir lag.
Hintergrund: mit dem Lexware Buchhalter habe ich für ein neues Unternehmen, - bislang nur ein Einzelunternehmen versteuert - eine UG, mit dem Kontenrahmen SKR03 eine Steuererklärung mit Bilanzierung erstellt. Einnahmen waren gleich Ausgaben im ersten Jahr, sodass keine Steuern anfallen sollten, zumal die Einnahmen auch noch unter dem Steuerfreibetrag liegen.
Dennoch meint der Finanzamt-Mitarbeiter, ich hätte eine Gewerbesteuer zu bezahlen. Er hatte mich nochmal kontaktiert wegen der Körperschaftssteuer, die nicht über das Buchhaltungsprogramm zu machen war sondern ich über Elster Online machen musste.
Muss ich nun auch die Gewerbesteuer über Elsteronline machen? Und geht das nicht automatisch über das Buchhaltungsprogramm?
Oder muss ich im Buchhaltungsprogramm meine Steuererklärungen ändern und Buchungssätze hinzufügen?
Was habe ich zu korrigieren?
Danke,
e-Steuer
das Finanzamt hat mich gepfändet, woran auch eine scheinbar falsch übernommene Adressänderung Mitschuld hat, wobei es auch an mir lag.
Hintergrund: mit dem Lexware Buchhalter habe ich für ein neues Unternehmen, - bislang nur ein Einzelunternehmen versteuert - eine UG, mit dem Kontenrahmen SKR03 eine Steuererklärung mit Bilanzierung erstellt. Einnahmen waren gleich Ausgaben im ersten Jahr, sodass keine Steuern anfallen sollten, zumal die Einnahmen auch noch unter dem Steuerfreibetrag liegen.
Dennoch meint der Finanzamt-Mitarbeiter, ich hätte eine Gewerbesteuer zu bezahlen. Er hatte mich nochmal kontaktiert wegen der Körperschaftssteuer, die nicht über das Buchhaltungsprogramm zu machen war sondern ich über Elster Online machen musste.
Muss ich nun auch die Gewerbesteuer über Elsteronline machen? Und geht das nicht automatisch über das Buchhaltungsprogramm?
Oder muss ich im Buchhaltungsprogramm meine Steuererklärungen ändern und Buchungssätze hinzufügen?
Was habe ich zu korrigieren?
Danke,
e-Steuer
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