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Verhältnis Werbungskosten zu Rückerstattung / Kirchensteuer

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    Verhältnis Werbungskosten zu Rückerstattung / Kirchensteuer

    Hallo zusammen,

    die Tage habe ich mit einem Freund zusammen die Steuererklärung gemacht, da wir zumindest was das Einkommen angeht vergleichbare Bedingungen haben. Da das hier anonym ist werde ich einfach die ungefähren Zahlen preisgeben, damit man den Fall einordnen kann. Mir geht es darum, wieso bei ähnlichen Werbungskosten die Erstattung so unterschiedlich ausfällt (Faktor 3) und eine zweite Ungereimtheit ist uns noch aufgefallen: Wenn man bspw. Kirchensteuer 1000€ gezahlt hat, dann erhöht dies laut Rechner die Steuererstattung um über 1000€, also mehr als den gezahlten Steuerbetrag. Wenn man nun aus Spaß 20k€ eingibt, dann bekommt man 25k€ rückerstattet. Das haben wir beide nicht verstanden, kann das jemand erläutern? Für mich klingt es insgesamt auch eigenartig, dass man für eine gezahlte Steuer dann eine Steuererstattung erhält - klingt erstmal unlogisch. Aber vielleicht begründet die Kirchensteuer auch schon die Differenz im nachfolgenden Fall (der Slash trennt die Personen):
    • Gehälter brutto: 67k / 70k
    • Werbungskosten: 1800€ / 2100€
    • Kirchensteuer: nein / ja
    • Errechnete Erstattung: 380€ / 1300€
    Somit haben wir bei ähnlichen Bedingungen (unverheiratet, StKl 1) was Werbungskosten und Einkommen angeht dennoch einen Faktor >3 in der möglichen Rückerstattung. Als absoluter Steuerlaie ist mir das nicht ganz begreiflich - liegt dies nur an der Kirchensteuer?
    Auch ganz generell gesprochen, wundere ich mich etwas darüber, dass ich bei 1800€ anrechenbaren Werbungskosten gerade mal 380€ Steuerrückerstattung erhalte. Ich dachte, um ehrlich zu sein, dass ich da mehr "raus bekomme". Bin ich hier schief gewickelt bzw. einfach einer falschen Annahme unterlegen oder stimmt irgendetwas in meiner Steuersoftware nicht?

    Ich hoffe, dass das Thema hier nicht fehlplatziert ist. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, ich versuche das komplexe Steuergebilde sukzessive zu verstehen.

    Danke und Gruß
    therekt

    #2
    Zitat von therekt Beitrag anzeigen
    stimmt irgendetwas in meiner Steuersoftware nicht? Ich hoffe, dass das Thema hier nicht fehlplatziert ist.
    Also, ich lese den langen Beitrag jetzt nicht ein zweites Mal. Aber ich bilde mir ein dass Du nicht verraten hast, welche Software Ihr verwendet habt. Würdest Du das tun, dann könnte man etwas gezielter nach dem 'Fehler' suchen. Und man könnte den Thread in ein passendes Unterforum verschieben.

    Und nur mal zur Klarstellung: Mein Nachbar hat letztes Jahr 2.000 Euro Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, und ich 1.800. Jetzt auf einmal muss ich (300) drei Mal soviel nachzahlen wie er (100), obwohl wir eigentlich einen sehr ähnlichen Verbrauch haben.

    So kann man doch nicht rechnen, oder?

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      #3
      Genutzt wurde das WISO steuer:Start 2017. Da es hier um eine prinzipielle Verständnisfrage geht, dachte ich, die Softwäre sei egal.

      Mich wundert eben diese Ungleichheit in der möglichen Steuererstattung bei eigentlich vergleichbaren Bedingungen. Die Nebenkostenvorauszahlung müsste doch eine ähnliche Höhe haben bei uns beiden, da wir ähnlich verdienen und sonst in ähnlichen Bedingungen leben - deshalb dachte ich, dass man das schon vergleichen kann?

      Kommentar


        #4
        Zitat von therekt Beitrag anzeigen
        Die Nebenkostenvorauszahlung müsste doch eine ähnliche Höhe haben bei uns beiden
        Was heißt da müssten? Wie hoch ist die Lohnsteuer und evtl. die Einkommensteuer-Vorauszahlungen?

        Ich verschieb denn mal. Ich weiß jetzt nicht ob man beim Wiso-Programm die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen kann.

        Kommentar


          #5
          Ich weiß jetzt nicht ob man beim Wiso-Programm die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen kann.
          Eigentlich nicht!

          Und was die 800,00 € Werbungskosten angeht, die sich steuerlich noch auswirken, sind die 380,00 € doch immerhin 47,5 %.

          Mir scheint der Wert plausibel.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            therekt

            Du hast doch keine Kirchensteuer bezahlt.
            Deshalb fehlt bei dir auch der Sonderausgabenabzug

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Mir scheint der Wert plausibel.
              Mir auch. Nur der Fragesteller meint offenbar, dass man mehr erstattet kriegen muss, wenn man fast 15.000 Lohnsteuer bezahlt hat.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Eigentlich nicht!

                Und was die 800,00 € Werbungskosten angeht, die sich steuerlich noch auswirken, sind die 380,00 € doch immerhin 47,5 %.

                Mir scheint der Wert plausibel.
                800€, weil 1000€ pauschal schon angesetzt werden bei der monatlichen Gehaltsauszahlung? Ich dachte diese 1000€ würde man auch erst mittels Steuererklärung "aktivieren".

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                  #9
                  Nein, der Werbungskostenpauschbetrag ist schon in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

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