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Honorartätigkeit als Studentin

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    Honorartätigkeit als Studentin

    Hallo liebe TN des Forums,

    ich bin 8 Monate als Honorarkraft bei einem gemeinützigen Verein tätig gewesen (Einkünfte insg. ca 9000€) und war währendessen als Studentin eingeschrieben. Ab September (und somit die fehlenden 4 Monate) ist meine Arbeit (beim gleichen Arbeitgeber) in eine Festanstellung übergegangen.
    Wie bzw vor allem wo genau gebe ich die Einkünfte der Honorartätigkeit an?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann,
    lg
    hg

    P.S.: Ich nutze eine Steuersoftware, diese kann mir jedoch nur weiterhelfen wenn ich angeben kann, in welcher Anlage und in welcher Zeile ich meine Info angeben muss.

    #2
    Deinen Gewinn ermittelst Du mit der Einnahmeüberschussrechnung. Er wird dann je nach dem in die Anlage G oder S der Einkommensteuererklärung übertragen.

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      #3
      Ich nutze eine Steuersoftware, diese kann mir jedoch nur weiterhelfen wenn ich angeben kann, in welcher Anlage und in welcher Zeile ich meine Info angeben muss.
      Warum schreibst du dann unter ElsterFormular? Hier bekommst du nur Antworten, die für ElsterFormular passen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die sofortige Antwort!!
        Und wovon ist dies abhängig ob G oder S?
        Man muss dazu sagen, dass meine Honorartätigkeit im pädagogischen/erzieherischen Bereich eingeordnet werden kann.
        Als nebenberufliche Tätigkeit ist es also nicht einzutragen? Bzw als Einkommens- und Lohnersatzleitung?

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Warum schreibst du dann unter ElsterFormular? Hier bekommst du nur Antworten, die für ElsterFormular passen.
          Weil die Dame der Elster Hotline mir dies empfohlen hat und wie gesagt die Hotline der Steuersoftware mir nur weiterhelfen kann, wenn ich genau angeben kann, auf welcher Anlage und in welcher Zeile ich es bei ELster angeben müsste.

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            #6
            Welche Software benutzt Du denn? ElsterFormular ist ja auch eine Steuersoftware! Wenn Du eine andere Software verwendest dann müsste man den Thread natürlich verschieben.

            Ob Du Anlage G oder S ausfüllen musst, das hängt davon ab, ob es sich um gewerbliche oder selbständige Einkünfte handelt.

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              #7
              Vielleicht wäre es einfacher, du würdest den Namen des Programms verraten, mit dem du arbeitest.

              Nach deiner Schilderung handelt es sich bei deiner Honorartätigkeit um selbständige Arbeit, die in Anlage S zu erklären ist.

              Ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit gehandelt hat, ist aus deine bisherigen Angaben nicht ersichtlich.

              Die Honorare sind sicher keine Einkommens- bzw. Lohnersatzleistung, die sind in der Regel ganz normal zu versteuern.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Charlie 24 und L.E.Fant,
                danke für die Antworten.
                Ich benutze die Buhl Wiso Steuer:Sparbuch-Software. Welche Angaben bräuchten Sie denn, um einschätzen zu können ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt? Ich habe die Zeit als Honorarkraft wie gesagt im pädagogischen Bereich bei einem gemeinützigen Verein gearbeitet und in den 8 Monaten ca.9000 Euro verdient. D.h. das waren um die 1200Euro pro Monat. Ca. 20h pro Woche. In der Zeit war ich aber als Studentin eingeschrieben.

                Beste Grüße und herzlichen Dank für ihre Hilfe!

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                  #9
                  Nimmt eine Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs ein, so gilt sie als nebenberuflich.

                  20 Stunden pro Woche sind deshalb eindeutig hauptberuflich!

                  In der Software, die du verwendest, wird das eigentlich alles abgefragt. Wenn die Fragen richtig beantwortet werden, wird das vom Programm auch

                  korrekt ausgewertet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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