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Erstattungen bei Kinderbetreuungskosten

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    Erstattungen bei Kinderbetreuungskosten

    Guten Abend,
    Wenn in einem Steuerjahr die Erstattungen zu den Kinderbetreuungskosten höher sind als die Aufwendungen selbst, ergibt sich daraus dann Kinderbetreuungskosten in Höhe von 0 EUR oder gar ein negativer Betrag und damit ein höheres zu versteuernde Einkommen? Können Sonderausgaben wirklich negativ sein?
    Bsp.
    Kindertagesstätte: Aufwendungen von 180 EUR, Erstattung 350 EUR (für Kosten aus dem Vorjahr)
    Babysitter: Aufwendungen 90 EUR
    Das Steuerprogramm von WISO rechnet wie folgt:
    Kindertagesstätte 0 EUR + Babysitter 90 EUR = 90 EUR davon 2/3 = 60 EUR Betreuungskosten
    Ich habe auch das Online-Programm Smartsteuer ausprobiert, mit folgendem Ergebnis:
    Kindertagesstätte -170 EUR + Babysitter 90 EUR = -80 EUR davon 2/3 = -54 EUR Betreuungskosten
    Für konstruktive Beiträge danke ich vorab!

    #2
    AW: Erstattungen bei Kinderbetreuungskosten

    Zitat von elevator76 Beitrag anzeigen
    Guten Abend,
    Wenn in einem Steuerjahr die Erstattungen zu den Kinderbetreuungskosten höher sind als die Aufwendungen selbst, ergibt sich daraus dann Kinderbetreuungskosten in Höhe von 0 EUR oder gar ein negativer Betrag und damit ein höheres zu versteuernde Einkommen? Können Sonderausgaben wirklich negativ sein?
    Bsp.
    Kindertagesstätte: Aufwendungen von 180 EUR, Erstattung 350 EUR (für Kosten aus dem Vorjahr)
    Babysitter: Aufwendungen 90 EUR
    Das Steuerprogramm von WISO rechnet wie folgt:
    Kindertagesstätte 0 EUR + Babysitter 90 EUR = 90 EUR davon 2/3 = 60 EUR Betreuungskosten
    Ich habe auch das Online-Programm Smartsteuer ausprobiert, mit folgendem Ergebnis:
    Kindertagesstätte -170 EUR + Babysitter 90 EUR = -80 EUR davon 2/3 = -54 EUR Betreuungskosten
    Für konstruktive Beiträge danke ich vorab!
    Hallo,

    du hast doch keine Betreuungskosten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Erstattungen bei Kinderbetreuungskosten

      Generell können Sonderausgaben schon mal negativ sein, in der Praxis kenne ich das aus dem sog. Erstattungsüberhang bei Kirchensteuern.

      Um den erhöht sich dann das zu versteuernde Einkommen. Meines Erachtens dürfte bei den Kinderbetreuungskosten nichts anderes gelten,

      es sei denn, das Finanzamt ändert den Bescheid für das Vorjahr. Nachstellen kann ich den Fall nicht, da das Elstermodul die Berechnung

      verweigert bzw. die Kinderbetreuungskosten bei dieser Konstellation außen vor lässt.

      Die Berechnung von Smartsteuer scheint mir jedenfalls richtiger als die von WISO!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Erstattungen bei Kinderbetreuungskosten

        Hallo elevator76,

        die kostenpflichtigen Programme wie WISO scheinen so ihre Probleme zu haben, schau mal hier -> https://forum.elster.de/anwenderforu...ind-im-Ausland.

        Im Elstermodul werden negative Kinderbetreuungskosten nicht berücksichtigt, die Finanzämter berücksichtigen auch keine negativen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben, bei Kirchensteuern ist das anders, die stehen ja im Zusammenhang mit Einnahmen.


        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 27.08.2019, 09:37. Grund: Ergänzung

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