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Steuerklasse 6 und 4 bei gleichem AG

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    Steuerklasse 6 und 4 bei gleichem AG

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung mit WISO zu erstellen. Auf meinem elektronischen Steuerbescheid steht nur Steuerklasse 4, allerdings habe ich drei Monate mit Steuerklasse 6 (Nebenjob) und die restlichen dann mit Steuerklasse 4 (Haupttätigkeit) gearbeitet. Das Problem ist nun, dass mein WISO-Programm meckert, wenn ich die Beträge des elektronischen Steuerbescheids eingebe, da ja lt. Steuerbescheid alles unter Steuerklasse 4 läuft.

    Nun meine Frage: Soll ich es einfach so wie auf dem elektronischen Steuerbescheid steht angeben oder die Beträge aus den beiden Steuerklassen aufsplitten (hier kommt übrigens keine Meldung, dass die Beträge nicht passen).

    Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Vielen Dank schon einmal vorab!

    #2
    Man kann doch bei WISO mit Sicherheit eine zweite Lohnsteuerbescheinigung erfassen oder hast du nur eine ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo origthma,

      wenn der Arbeitgeber dir offensichtlich zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausgestellt hat, füllst du einfach zwei im Programm aus.
      Letztendlich ist ja die Festsetzung der Einkommensteuer ausschlaggebend und die Steuerklasse dann egal.

      Tschüß

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        #4
        Leider habe ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Auf Nachfrage an das Lohnbüro, ob mir jeweils eine mit den jeweiligen Steuerklassen für die entsprechenden Zeiträume ausgestellt werden könne, hieß es nur, dass es so etwas nicht gäbe.

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          #5
          Hallo,
          wenn die Plausiprüfung deines Programmes "meckert" bleibt die Frage ist es eine Fehlermeldung zum Prüfen oder verhindert diese Meldung dann das Versenden.
          Offensichtlich hast du ja schon erfolgreich mit zwei Lohnsteuerbescheinigungen getestet, dann lass es doch so.

          Tschüß

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            #6
            Ich denke, ich könnte die St.Erklärung trotzdem abgeben. Habe die Beträge eigenhändig aufgesplittet und unter zwei Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen, da es für mich so eigentlich richtig wäre. Faktisch habe ich ja nur eine Lohnsteuererklärung auf der die letzte Steuerklasse (4) steht, aber alle Steuern und Abgaben aus beiden Steuerklassen berücksichtigt.

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              #7
              Leider habe ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
              Dann erfasst du nur die eine, die du hast. Wenn das Programm meckert, musst du das als gelesen markieren, die Übermittlung sollte

              daran nicht scheitern. Wenn Nebenbeschäftigung und Hauptbeschäftigung den gleichen Arbeitgeber betreffen, muss der auch keine zwei

              Lohnsteuerbescheinigungen ausstellen, verboten wäre es natürlich auch nicht gewesen. Wie das im Einzelfall gemacht wird, hängt

              auch von dem eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm ab
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Offensichtlich hast du ja schon erfolgreich mit zwei Lohnsteuerbescheinigungen getestet, dann lass es doch so.
                Wenn es nur eine gibt, würde ich das nicht machen. Das Finanzamt bekommt ja auch nur eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Alles klar, das hilft mir schon weiter. Dann mache ich das so. Auf Nachfrage des FA habe ich ja auch die einzelnen Gehaltsabrechnungen.

                  Ja, die Neben- und Hauptbeschäftigung betreffen den gleichen AG.

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                    #10
                    Zitat von orightma Beitrag anzeigen
                    Ich denke, ich könnte die St.Erklärung trotzdem abgeben.
                    Dann wäre es ja kein Problem mit der Elsterkomponente von WISO.Wäre da die Frage nicht beim WISO-Support oder in einem WISO-Forum besser aufgehoben?

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                      #11
                      Man bekommt bei kommerziellen Steuerprogrammen öfter Meldungen, man solle Eingaben auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

                      Viele davon kann man auf gelesen setzen, so dass die elektronische Übermittlung anschließend problemlos möglich ist.

                      Das ERiC-Modul beanstandet einen vermeintlich zu hohen Lohnsteuereinbehalt sicher nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Hallo,

                        in diese Richtung ging auch meine Vermutung bzw. Frage ist das "meckern des Programmes" hinderlich am Versenden.
                        Ich arbeite zu selten mit WISO und dann auch nur mit der kostenlosen Testvariante.

                        Tschüß

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