Beide Ehepartner haben in 2020 teilweise auch im Homeoffice gearbeitet. Es existiert daheim ein gemeinsamer kombinierter Telefon- und Internetanschluss, der vom Konto des Ehemanns bezahlt wird. Der Ehemann hat anteilige Kosten für die berufliche Ausübung geltend gemacht. Darf die Ehefrau dies auch tun, weil sie den selben Anschluss ebenfalls benutzt, selber aber nicht an den Kosten des Anschlusses beteiligt wird?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Kosten für Telefon/Internet bei Homeoffice doppelt?
Einklappen
X
-
Hallo,
natürlich kann sich die Ehefrau auch angemessen an den Kosten beteiligen und diese dann absetzen. Von welchem Konto die Zahlung erfolgt, ist - auch bei vielen anderen Dingen - unerheblich.
In 2020 gibt es aber die neue Pauschale (5 Euro pro Tag Homeoffice, maximal 600 Euro), und darin sind imho auch Telefonkosten enthalten; für die Homeofficetage darf man daher nicht nochmals Telefonkosten geltend machen. Ob man das aber bei einer Monatsrechnung aufschlüsseln muss? - ich weiß nicht ...
Und grundsätzlich muss man mit den Werbungskosten über 1.000 Euro kommen, sonst wirken sie sich nicht aus.
Ja klar, und der Ehemann auch nicht (weil, der Anschluss war ja eh schon da).Wieso, sie hat doch keine Kosten, oder was verstehe ich jetzt falsch?
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
Kommentar
-
Was bedeutet "beteiligen"? Dass ich von meiner Frau eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Telefon- und Internetanschlusses erhalte? Das ist nicht der Fall.Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
natürlich kann sich die Ehefrau auch angemessen an den Kosten beteiligen
Kommentar
-
Das ist aber jetzt deine höchstpersönliche MeinungIn 2020 gibt es aber die neue Pauschale (5 Euro pro Tag Homeoffice, maximal 600 Euro), und darin sind imho auch Telefonkosten enthalten; für die Homeofficetage darf man daher nicht nochmals Telefonkosten geltend machen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Es ist ja lediglich eine Frage, wie der Formular-Vordruck zu verstehen ist bzw. wie die Steuervorschriften zu verstehen sind. Zählt das schon als Steuerberatung? Eher doch als Erklärung. Es ist ja keine Beratung "wie spare ich Steuern", sondern eine Erklärung "wie muss ich was wo eintragen, wo die Sachverhalte klar vorliegen".Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Online - Steuerberatung?
Kommentar
-
Hallo,
deine Frage war:
Darf die Ehefrau dies auch tun, weil sie den selben Anschluss ebenfalls benutzt, selber aber nicht an den Kosten des Anschlusses beteiligt wird?
Wo fragst du hier nach einer Eintragungsmöglichkeit?
Die Frage zielt doch eindeutig auf Steuersparen durch Absetzen von KostenGruß FIGUL
- Likes 1
Kommentar
-
Hallo,
Sorry, ich hatte dir gezeigt wie man das glaubhaft machen kann, aber wenn du nicht willst, auch OK.Was bedeutet "beteiligen"? Dass ich von meiner Frau eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Telefon- und Internetanschlusses erhalte? Das ist nicht der Fall.
Natürlich, deshalb hatte ich das ja extra auch dazu geschrieben ("imho").Das ist aber jetzt deine höchstpersönliche Meinung
Aber siehst du das anders? Nach meiner Kenntnis kann man entweder die Pauschale absetzen, oder man weist Kosten im Einzelnen nach. Beides zusammen geht doch nicht ...
Der Klassiker ist doch ein Arbeitszimmer, wer das (schon immer) hat, der bekommt die neue Pauschale nicht noch dazu. Oder?
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
Kommentar
-
Das ist richtig, aber bei Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmer ist die zusätzliche anteilige Geltendmachung von Telefon- und InternetkostenDer Klassiker ist doch ein Arbeitszimmer, wer das (schon immer) hat, der bekommt die neue Pauschale nicht noch dazu. Oder?
keineswegs ausgeschlossen. Meiner Meinung nach deckt die Homeoffice-Pauschale nur die üblichen Raumkosten wie z. B. Strom und Heizung ab.
Siehe hier das Kapitel Arbeitszimmer vs. Arbeitsmittel: https://www.arbeitszimmer.de/Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Nach dem Ehemann wurde nicht gefragt. Der hat immerhin die Kosten getragen. Ob das Telefon tatsächlich beruflich verwendet wurde weiß ich nicht und hab ich auch nicht beurteilt. Und auch meine Lust solche Sachverhalte zu ermitteln halten sich da in Grenzen.Zitat von reckoner Beitrag anzeigenJa klar, und der Ehemann auch nicht (weil, der Anschluss war ja eh schon da).
- Likes 1
Kommentar
-
Die komplette Einkommensteuererklärung zielt auf Steuersparen, auch wenn in Einzelfällen sogar Nachzahlungen erforderlich sind. Und die Politik hat in den letzten Jahren immer wieder versprochen, die Erklärung einfacher und schneller machen zu wollen. Davon merke ich nur leider nichts. Im Gegenteil, es herrschen nicht nur bei mir - wie in diesem Forum ganz klar zu erkennen ist - Unklarheiten bei der Auslegung und Eintragungsmöglichkeiten. Sicherlich sind die Ansprüche an die Vordrucke so verschieden wie es unendlich verschiedene Sachverhalte beim deutschen Steuerzahler gibt. Es geht aber darum, wie was zu verstehen ist. Der Sachverhalt liegt vor (ein Telefonanschluss, der auf den Namen des Ehemanns läuft und diesen auch bezahlt, und nun kommt die Ehefrau und nutzt genau diesen Anschluss im Homeoffice ebenso mit.), es ist aber eben unklar, wie was wo einzutragen oder eben nicht einzutragen ist. Ich weiß es schlichtweg nicht, ob die Ehefrau ebenfalls in den Genuss kommen darf, diese Angaben einzutragen, zumal im Formular ja nicht gefragt wird, von wem der Anschluss bezahlt wird.Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
deine Frage war:
Darf die Ehefrau dies auch tun, weil sie den selben Anschluss ebenfalls benutzt, selber aber nicht an den Kosten des Anschlusses beteiligt wird?
Wo fragst du hier nach einer Eintragungsmöglichkeit?
Die Frage zielt doch eindeutig auf Steuersparen durch Absetzen von Kosten
Dass ich weiß, wie ich die Elster-Webanwendung benutzen muss, ist klar. Ich brauche einen PC, einen Internetzugang, Strom, Zeit, die zutreffende Internetadresse, einen Account, einigermaßen Ahnung von den Vordrucken bzw. Masken und schließlich meine Angaben. Und nun zählen Sie einmal in diesem Forum die Beiträge, die sich aber nur auf genau diese Themen beziehen.
Ja, Sie haben natürlich völlig recht! Eine ganze Berufsgruppe lebt von der Beantwortung von Fragen bei komplexen Sachverhalten oder aber auch, wenn der Steuerzahler beim Ausfüllen seiner Erklärung überhaupt keine Ahnung hat und auch nicht haben will, weil er sich damit schlichtweg überhaupt nicht beschäftigen möchte. Und der Gesetzgeber schreibt es sogar vor, dass nur Steuerberater dies übernehmen dürfen und eben nicht die Kassiererin an der Kasse im Aldi, bei der ich meine Steuersoftware in Höhe von 4,99 EUR bezahlt habe. Oder beim Hersteller der Software oder bei der Druckerei, die die Formulare herstellt. Das erwarte ich auch nicht.
Sollten Sie mir keine Antwort - auch wenn sie nur Ihre persönliche Meinung zum Sachverhalt darstellen sollte - geben können, müssen Sie mir nicht antworten. Können Sie mir jedoch bei meinen Unklarheiten helfen, dann freue ich mich immer über Hilfe - so wie viele viele andere User in diesem Forum bei vielen anderen Posts auch.
Kommentar
-
Moment mal, wenn mir jemand meine Kosten für meinen Telefon- und Internetanschluss erstattet - wenn auch nur teilweise - , dann sind mir meine Kosten zumindest teilweise ja gar nicht entstanden. Das würde bedeuten, dass ich die Kosten um den Betrag kürzen müsste, den mir meine Frau gibt.Zitat von reckoner Beitrag anzeigen[COLOR=#252C2F]
Sorry, ich hatte dir gezeigt wie man das glaubhaft machen kann, aber wenn du nicht willst, auch OK.
Und nun habe ich mir meine Frage auch schon fast selbst beantwortet. Denn wenn meine Frau nichts für den Telefon- und Internetanschluss ausgeben musste, dann kann sie wohl auch nichts beim Finanzamt für die Mitbenutzung meines Anschlusses geltend machen.
Hätten wir den Anschluss jedoch auf beide Personen angemeldet, was dann? Und was wäre, wenn das Konto ein Gemeinschaftskonto auf beide Ehepartner gewesen wäre? Ich will es mir gar nicht ausmalen. . .
Nein, nein, nicht antworten! Es sind lediglich Gedankenspiele! Steckt die Keule wieder ein.
Kommentar

Kommentar