Beide Ehepartner haben in 2020 teilweise auch im Homeoffice gearbeitet. Es existiert daheim ein gemeinsamer kombinierter Telefon- und Internetanschluss, der vom Konto des Ehemanns bezahlt wird. Der Ehemann hat anteilige Kosten für die berufliche Ausübung geltend gemacht. Darf die Ehefrau dies auch tun, weil sie den selben Anschluss ebenfalls benutzt, selber aber nicht an den Kosten des Anschlusses beteiligt wird?
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Kosten für Telefon/Internet bei Homeoffice doppelt?
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Hallo,
natürlich kann sich die Ehefrau auch angemessen an den Kosten beteiligen und diese dann absetzen. Von welchem Konto die Zahlung erfolgt, ist - auch bei vielen anderen Dingen - unerheblich.
In 2020 gibt es aber die neue Pauschale (5 Euro pro Tag Homeoffice, maximal 600 Euro), und darin sind imho auch Telefonkosten enthalten; für die Homeofficetage darf man daher nicht nochmals Telefonkosten geltend machen. Ob man das aber bei einer Monatsrechnung aufschlüsseln muss? - ich weiß nicht ...
Und grundsätzlich muss man mit den Werbungskosten über 1.000 Euro kommen, sonst wirken sie sich nicht aus.
Wieso, sie hat doch keine Kosten, oder was verstehe ich jetzt falsch?
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
natürlich kann sich die Ehefrau auch angemessen an den Kosten beteiligen
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In 2020 gibt es aber die neue Pauschale (5 Euro pro Tag Homeoffice, maximal 600 Euro), und darin sind imho auch Telefonkosten enthalten; für die Homeofficetage darf man daher nicht nochmals Telefonkosten geltend machen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Online - Steuerberatung?
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Hallo,
deine Frage war:
Darf die Ehefrau dies auch tun, weil sie den selben Anschluss ebenfalls benutzt, selber aber nicht an den Kosten des Anschlusses beteiligt wird?
Wo fragst du hier nach einer Eintragungsmöglichkeit?
Die Frage zielt doch eindeutig auf Steuersparen durch Absetzen von KostenGruß FIGUL
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Hallo,
Was bedeutet "beteiligen"? Dass ich von meiner Frau eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Telefon- und Internetanschlusses erhalte? Das ist nicht der Fall.
Das ist aber jetzt deine höchstpersönliche Meinung
Aber siehst du das anders? Nach meiner Kenntnis kann man entweder die Pauschale absetzen, oder man weist Kosten im Einzelnen nach. Beides zusammen geht doch nicht ...
Der Klassiker ist doch ein Arbeitszimmer, wer das (schon immer) hat, der bekommt die neue Pauschale nicht noch dazu. Oder?
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Der Klassiker ist doch ein Arbeitszimmer, wer das (schon immer) hat, der bekommt die neue Pauschale nicht noch dazu. Oder?
keineswegs ausgeschlossen. Meiner Meinung nach deckt die Homeoffice-Pauschale nur die üblichen Raumkosten wie z. B. Strom und Heizung ab.
Siehe hier das Kapitel Arbeitszimmer vs. Arbeitsmittel: https://www.arbeitszimmer.de/Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenJa klar, und der Ehemann auch nicht (weil, der Anschluss war ja eh schon da).
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
deine Frage war:
Darf die Ehefrau dies auch tun, weil sie den selben Anschluss ebenfalls benutzt, selber aber nicht an den Kosten des Anschlusses beteiligt wird?
Wo fragst du hier nach einer Eintragungsmöglichkeit?
Die Frage zielt doch eindeutig auf Steuersparen durch Absetzen von Kosten
Dass ich weiß, wie ich die Elster-Webanwendung benutzen muss, ist klar. Ich brauche einen PC, einen Internetzugang, Strom, Zeit, die zutreffende Internetadresse, einen Account, einigermaßen Ahnung von den Vordrucken bzw. Masken und schließlich meine Angaben. Und nun zählen Sie einmal in diesem Forum die Beiträge, die sich aber nur auf genau diese Themen beziehen.
Ja, Sie haben natürlich völlig recht! Eine ganze Berufsgruppe lebt von der Beantwortung von Fragen bei komplexen Sachverhalten oder aber auch, wenn der Steuerzahler beim Ausfüllen seiner Erklärung überhaupt keine Ahnung hat und auch nicht haben will, weil er sich damit schlichtweg überhaupt nicht beschäftigen möchte. Und der Gesetzgeber schreibt es sogar vor, dass nur Steuerberater dies übernehmen dürfen und eben nicht die Kassiererin an der Kasse im Aldi, bei der ich meine Steuersoftware in Höhe von 4,99 EUR bezahlt habe. Oder beim Hersteller der Software oder bei der Druckerei, die die Formulare herstellt. Das erwarte ich auch nicht.
Sollten Sie mir keine Antwort - auch wenn sie nur Ihre persönliche Meinung zum Sachverhalt darstellen sollte - geben können, müssen Sie mir nicht antworten. Können Sie mir jedoch bei meinen Unklarheiten helfen, dann freue ich mich immer über Hilfe - so wie viele viele andere User in diesem Forum bei vielen anderen Posts auch.
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigen[COLOR=#252C2F]
Sorry, ich hatte dir gezeigt wie man das glaubhaft machen kann, aber wenn du nicht willst, auch OK.
Und nun habe ich mir meine Frage auch schon fast selbst beantwortet. Denn wenn meine Frau nichts für den Telefon- und Internetanschluss ausgeben musste, dann kann sie wohl auch nichts beim Finanzamt für die Mitbenutzung meines Anschlusses geltend machen.
Hätten wir den Anschluss jedoch auf beide Personen angemeldet, was dann? Und was wäre, wenn das Konto ein Gemeinschaftskonto auf beide Ehepartner gewesen wäre? Ich will es mir gar nicht ausmalen. . .
Nein, nein, nicht antworten! Es sind lediglich Gedankenspiele! Steckt die Keule wieder ein.
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