Steuerabruf

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  • KPasc
    Neuer Benutzer
    • 30.04.2021
    • 4

    #1

    Steuerabruf

    Hallo zusammen,

    ich habe bei meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2020 überschneidende Zeiträume durch einen Arbeitegeberwechsel - was meine Steuersoftware nicht ganz mag. Ich habe dazu einen Steuer-Abruf beantragt, welcher, laut Mail nach ein paar Tagen bis maximal 14 Tage bearbeitet werden sollte.

    Da ich diesen Abruf vor 4 Wochen beantragt habe, bin ich mir nicht sicher, wie ich weiter fortfahren soll:
    - weiterhin auf den Abruf warten? Sind längere Wartezeiten hier normal?
    - überschneidende Zeiträume eingeben und Fehlermeldungen ignorieren?

    Herzlichen Dank vorab!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45946

    #2
    Ich habe dazu einen Steuer-Abruf beantragt, welcher, laut Mail nach ein paar Tagen bis maximal 14 Tage bearbeitet werden sollte.
    Bei wem hast du denn was beantragt ? Und welches Steuerprogramm verwendest du ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15383

      #3
      Welche Software verwendest Du denn?

      Der Abrufcode dauert maximal 14 Tage.

      Kommentar

      • KPasc
        Neuer Benutzer
        • 30.04.2021
        • 4

        #4
        Ich hab den Steuerabruf bei Elster beantragt, habe den Eintragsangang auch im Posteingang. Ich nutze das WISO-Steuersparbuch von Buhl.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45946

          #5
          Ich nutze das WISO-Steuersparbuch von Buhl.
          Bei Buhl kann man den Abruf auch direkt über Buhl beantragen, deshalb habe ich nachgefragt.

          Bei Mein ELSTER dauert es maximal 2 Wochen, bis du den Abrufcode per Post erhältst. Wenn du Buhl die Berechtigung zum Bescheinigungsabruf

          erteilt hast, läuft das alles anders.

          Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • KPasc
            Neuer Benutzer
            • 30.04.2021
            • 4

            #6
            Herzlichen Dank.
            Sorry für die unpräzisen Angaben. Ich habe den Steuerabruf via Buhl bei Elster beantragt, dennoch sollte - laut Mail von Buhl - der Vorgang ähnlich sein, indem ich den Abrufcode vom Finanzamt entweder via Post oder in speziellen Fällen via Mail erhalten würde.
            Ich habe jetzt in Elster selbst den Abrufcode erneut beantragt, in der Hoffnung ihn jetzt zu erhalten und in Buhl eingeben zu können.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45946

              #7
              Schau mal unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen nach, ob dort unter

              der Registerkarte Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen ein offener Antrag für Buhl zu finden ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • KPasc
                Neuer Benutzer
                • 30.04.2021
                • 4

                #8
                In der Tat, da war ich wohl blind. Ich bedanke mich!

                Kommentar

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