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Umsatzsteuer-voranmeldung mit Lexoffice und Differenzbesteuerung

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    Umsatzsteuer-voranmeldung mit Lexoffice und Differenzbesteuerung

    Guten Tag zusammen,

    hier mal eine Frage zu der mir weder der Elster-, noch der Lexoffice Kundensupport telefonisch eine klare Antwort geben konnten:
    Ich benutze für meine Buchhaltung Lexoffice, scanne alle Belege ein usw.. Hierüber ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung ja auch flott gemacht.
    Das einzige Problem ist, dass ich auch Beträge versteuern muss, die unter die Differenzbesteuerung fallen. Da Lexoffice dafür keine Funktion hat die nicht erfordert,
    bereits gestellte Rechnungen zu stornieren und neu mit ausgewiesener Differenz abzuspeichern ( was ja auch nur geht solange das Produkt im Zeitraum der Ust-Voranmeldung verkauft wird ), hätte ich das über Elster separat nachgereicht.
    Ich habe also meine Ust-Voranmeldung nun über Lexoffice eingereicht, kann aber nirgends die Möglichkeit finden, da etwas nachträglich einzureichen. Ich finde die eingereichte Voranmeldung auch nicht in meinem Elster Konto, obwohl das ja eigentlich verknüpft sein müsste. Hat hier jemand eine Idee wie ich das noch nachtragen kann? Wenn das nicht geht, muss ich die Liste mit differenzbesteuerten Artikeln bis zum Jahresende führen und abschließend von meinem Steuerberater einreichen lassen?

    Vielen Dank schonmal!
    LG
    Jan

    #2
    So geht das nicht ! Man darf zwar eine korrigierte Voranmeldung übermitteln, man darf die Voranmeldung aber nicht aufteilen.

    Deine Anwendung übermittelt die Voranmeldung an ELSTER-Annahmeserver, aber nicht in dein Konto bei Mein ELSTER.

    Da ist nichts verknüpft. Wenn deine Anwendung die Differenzbesteuerung nicht unterstützt, ist sie für deine Zwecke nicht geeignet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort!

      Genügt es denn, wenn ich Differenzbesteuerte Verkäufe zum Jahresende einreiche? Kann sie für das erste Quartal an einer Hand abzählen. Und sonst muss ich (die Diffbest. Beträge mal außen vor) nichts mehr machen oder, solange ich über Lexoffice eingereicht habe?

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        #4
        Genügt es denn, wenn ich Differenzbesteuerte Verkäufe zum Jahresende einreiche?
        Nein, das widerspricht den Vorschriften, du meldest ja dann bewusst zu wenig Umsatzsteuer an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von jangrl Beitrag anzeigen
          ....
          Genügt es denn, wenn ich Differenzbesteuerte Verkäufe zum Jahresende einreiche? ....
          Hallo jangrl,
          die Frage solltest du deinem zuständigen Finanzamt stellen. Kein Anwender kann dir hier einen Persilschein ausstellen.

          Tschüß

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