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    Versand ans FA fehlgeschlagen

    Letztes Jahr im Mai abgegeben mit taxman, im September Mahnung vom FA, noch keine Steuerklärung abgegeben
    Am Samstag mit BILDSteuer (ist ja vom Akademischem Verlag) versendet mit positiver Rückmeldung durch die Software
    Heute Anruf beim FA, ob meine Steuererklärung angekommen ist - nein
    jetzt Steuererklärung über ELSTER mit Versandbestätigung

    Wer also zum ersten Mal die StErklg mit kommerz.Software verschickt, nachfragen, ob angekommen.

    #2
    Zitat von StCr Beitrag anzeigen
    Am Samstag mit BILDSteuer (ist ja vom Akademischem Verlag) versendet mit positiver Rückmeldung durch die Software
    Heute Anruf beim FA, ob meine Steuererklärung angekommen ist - nein
    .
    Hallo StCr,
    das FA kann die Erklärung auch erfolgreich übermittelt noch nicht sehen. Auch die Versandbestätigung von Mein Elster heißt nicht, dass das Finanzamt die Erklärung zum Versandzeitpunkt schon sieht. Es gibt zwei Clearingstellern in Deutschland (Düsseldorf und München) wo alle elektronisch übermittelten Erklärungen ankommen, danach werden diese an die Bundesländer verteilt und im Bundesland angekommen werden diese an die einzelnen Finanzämter verteilt, da gehen schon mal zwei oder dreie Tage ins Land.

    Tschüß

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      #3
      Außerdem kann man mit Steuersoftware wohl immer noch nicht-authentifiziert abgeben. Wenn man dann die unterschriebene komprimierte Erklärung nicht per Post nachschickt, gilt die Erklärung als nicht abgegeben. Da fallen wohl immer noch viele Leute drauf rein.

      Wobei diese Art der Abgabe meines Wissens ab dem Steuerjahr 2022 abgeschafft wird (vielleicht weil das die Leute immer wieder falsch machen).

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        #4
        Authentifiziert war sie, kann alo nur noch an der Zeit der Verteilung liegen, daran habe ich bei der heutigen Abgabe nicht gedacht bzw. angenommen, es geht direkt ans zuständige FA.

        Ging ja schnell, schon die EIngangsbestätigung erhalten.
        Zuletzt geändert von StCr; 10.05.2021, 10:56.

        Kommentar


          #5
          Zitat von StCr Beitrag anzeigen
          Authentifiziert war sie, kann alo nur noch an der Zeit der Verteilung liegen, daran habe ich bei der heutigen Abgabe nicht gedacht bzw. angenommen, es geht direkt ans zuständige FA.

          Ging ja schnell, schon die EIngangsbestätigung erhalten.
          Ja die Server arbeiten auch am Wochenende !

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Außerdem kann man mit Steuersoftware wohl immer noch nicht-authentifiziert abgeben.
            Man kann wahlweise so oder so übermitteln, wie das bei ElsterFormular auch möglich war.

            Wobei diese Art der Abgabe meines Wissens ab dem Steuerjahr 2022 abgeschafft wird
            Was ich persönlich bedauern würde
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hab grad nochmal nachgeschaut: Das betrifft sogar schon den Veranlagungszeitraum 2021:
              für die Einkommensteuererklärung (Datenart E10) wird beginnend mit dem VZ 2021 nur noch die authentifizierte Abgabe (send-Auth) möglich sein. Für Veranlagungszeiträume bis VZ 2020 wird die nicht-authentifizierte Abgabe (send-NoSig) weiterhin unterstützt werden.
              (Quelle: Elster-Newsletter vom 12.04.2021)

              Da kann man sich also gleich mal seelisch drauf vorbereiten...

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                #8
                Ich habe einen Angehörigen, der nicht vor Ort wohnt und auch selten zu Besuch kommt. Für den übermittle ich bisher

                eine komprimierte Erklärung, schicke ihm anschließend per Mail den PDF-Ausdruck, den er dann in Ruhe nochmal prüfen kann.

                Wenn alles passt, druckt er die Erklärung aus, unterschreibt sie und schickt sie an sein Finanzamt. Falls ihm noch etwas

                einfällt, ergänze ich die Erklärung und übermittle erneut. Würde ich authentifiziert übermitteln, müsste ich ihm die Daten

                ja auch vor der Abgabe zur Prüfung zur Verfügung stellen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Würde ich authentifiziert übermitteln, müsste ich ihm die Daten ja auch vor der Abgabe zur Prüfung zur Verfügung stellen.
                  Ja, genau - wie's halt auch in § 87 d Abs. 3 AO steht. Da wirst du also ab Veranlagungszeitraum 2021 nicht mehr drum herumkommen... das ist beschlossene Sache. (Bitte nicht den Überbringer schlechter Nachrichten erschießen, ich kann ja auch nix dafür)

                  Kommentar


                    #10
                    Da wirst du also ab Veranlagungszeitraum 2021 nicht mehr drum herumkommen...
                    Wobei das speziell bei Mein ELSTER leider ein miserabel formatierter und damit sehr unübersichtlicher Ausdruck ist, den man damit

                    erzeugen und vorab übermitteln kann. Der enthält bisher nicht mal einen Zustimmungsvermerk. Da kann ich nur hoffen, dass kommerzielle

                    Steuerprogramme auch zukünftig eine vernünftig formatierte Druckvorschau mit Zustimmungsvermerk anbieten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich habe einen Angehörigen, der nicht vor Ort wohnt und auch selten zu Besuch kommt. Für den übermittle ich bisher

                      eine komprimierte Erklärung, schicke ihm anschließend per Mail den PDF-Ausdruck, den er dann in Ruhe nochmal prüfen kann.

                      Wenn alles passt, druckt er die Erklärung aus, unterschreibt sie und schickt sie an sein Finanzamt. Falls ihm noch etwas

                      einfällt, ergänze ich die Erklärung und übermittle erneut. Würde ich authentifiziert übermitteln, müsste ich ihm die Daten

                      ja auch vor der Abgabe zur Prüfung zur Verfügung stellen.
                      Hallo,

                      wo ist dein Problem.
                      Der Bekannte bekommt eine Kopie des Zertifikats und schaut sich die Erklärung an
                      oder er beantragt ein eigenes Zertifikat und schickt dir eine Kopie mit Password zum Erstellen der Erklärung
                      und er kann sie dann wiederrum überprüfen
                      So mache ich das
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Der Bekannte bekommt eine Kopie des Zertifikats und schaut sich die Erklärung an
                        Das geht schon mal gar nicht. Mein Elsterkonto enthält nicht nur Erklärungen für weitere Angehörige sondern auch für 2 Betreuungsfälle.

                        Da für die einzelnen Erklärungen in Mein ELSTER bisher kein Kennwortschutz möglich ist, kann ich mein Konto nicht mit Dritten teilen.

                        Also bleibt als reale Möglichkeit nur die Einrichtung eines eigenes Zertifikat für diesen Angehörigen. Vereinfachung sieht anders aus !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Eigentlich fehlt doch in Mein Elster eben genau so eine Funktion (z.B. für Steuerberater, aber auch für Angehörige oder andere Datenübermittler), dass jemand, der eine Steuererklärung vorbereitet, dem Steuerpflichtigen z.B. einen Link zum Anschauen des Entwurfs schicken kann, und der Steuerpflichtige dann auf "Genehmigen" (oder sogar selbst auf "Absenden") klicken kann.

                          Aber sowas müsste halt jemand bei der ELSTER-Stelle beauftragen (und bezahlen) - also wird das vermutlich nicht gemacht (und ob's dabei irgendwelche rechtlichen Hürden gäbe, kann ich jetzt auf die Schnelle auch nicht abschätzen).

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                            #14
                            Mir würde es ja schon reichen, wenn es in der Druckvorschau von Mein ELSTER wenigstens diese Seite geben würde:
                            Zustimmung_Datenübermittlung.JPG
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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