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Fehlermeldung beim Versenden der E-Bilanz

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    Fehlermeldung beim Versenden der E-Bilanz

    Hallo,
    wer kann mir da weiter helfen? Ich komme da nicht weiter.

    ErrorCode: 610001002. FachlicheFehlerId: 170405088.

    Text: Für die Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Gewerbesteuer" ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position
    "Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG"

    Danke für eure Mühe

    #2
    Die Gewerbesteuer ist zwar -handelsrechtlich- eine Betriebsausgabe, steuerlich aber nicht abzugsfähig. Also kann es nicht richtig sein, wenn Du gewinnmindernd in der GuV den Betrag als Gewerbesteueraufwand hast und nicht den selben Betrag bei den Zurechnungen wieder hinzurechnest. Der Saldo muss doch 0 sein. Und das ist bei Dir wohl nicht der Fall.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Du musst die Gewerbesteuer in der steuerlichen Überleitungsrechnung wieder hinzurechnen.

      Falls du mit Lexware arbeiten solltest, kann ich dir auch eine Anleitung verlinken.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Picard777 und Charlie24

        Danke für die schnelle Antworten. Sorry, das habe ich wohl nicht bedacht, werde mich im Lexware-Forum noch anmelden.

        Ich arbeite mit Lexware, Charlie24 kannst du mir die Anleitung noch verlinken?

        Danke und toll das es euch gibt
        Freundliche Grüße "Selbst ist die Frau"


        Kommentar


          #5
          Hier der Link zur FAQ für das Jahr 2020: https://www.lexware.de/support/faq/f...rag/000028136/

          Ich empfehle die ausführliche PDF-Anleitung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du musst die Gewerbesteuer in der steuerlichen Überleitungsrechnung wieder hinzurechnen.
            Nein! Die "steuerliche Überleitungsrechnung" ist ein Bestandteil der eBilanz, den man benötigt, wenn man eine Handelsbilanz mit steuerlich unzulässigen Werten übermittelt, z.B. mit steuerlich nicht zulässigen Abschreibungen aufs Anlagevermögen oder Ausweis selbst geschaffenen Anlagevermögens in den Bilanz-Aktiva etc. Solche nur handelsrechtlich ausgewiesenen Werte müssen mit der "steuerlichen Überleitungsrechnung" in eine Steuerbilanz für die steuerliche Veranlagung berichtigt werden.

            Die Gewerbesteuer (und 30% der Bewirtungskosten u.ä.) sind dagegen nicht abziehbare Betriebsausgaben, die im eBilanz-Berichtsteil Steuerliche Gewinnermittlung angegeben werden (nur bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften; nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften - hier werden solche Dinge in den diversen Anlagen zur Körperschaftsteuererklärung berücksichtigt):

            elster71.png

            Mit der steuerlichen Überleitungsrechnung von steuerlich nicht zulässigen Handelsbilanzen haben nicht abziehbare Betriebsausgaben aber nichts zu tun!

            Kommentar


              #7
              Nein! Die "steuerliche Überleitungsrechnung" ist ein Bestandteil der eBilanz, den man benötigt, wenn man eine Handelsbilanz mit steuerlich unzulässigen Werten übermittelt,
              Solche Fehler passieren, wenn man mal schnell eine Antwort gibt, ohne darüber nachzudenken, welche Begriffe eigentlich wofür stehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank für eure Hilfe. Werde mich erst nächste Woche mal hinsetzen und weiter machen.
                Melde mich, wenn ich nochmals ein Problem bekomme.
                Danke und euch eine gute Zeit.
                Mit freundlichen Grüßen
                "Selbst ist die Frau"

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Solche Fehler passieren, wenn man mal schnell eine Antwort gibt, ohne darüber nachzudenken, welche Begriffe eigentlich wofür stehen.
                  Naja, da bist du in guter (und zahlreicher) Gesellschaft. Ich hatte erst gerade wieder einen Supportfall, wo ein Anwender versucht hat, die Gewerbesteuer als Privatentnahme in der eBilanz unterzubringen (eben weil er mal irgendwo gehört hat, dass sie nicht aös Betriebsausgabe abziehbar ist). Das ist natürlich von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil dann GuV und Bilanz (Jahresüberschuss und Eigenkapital) hinten und vorne nicht mehr zusammenpassen.

                  In meinem Programmhandbuch habe ich daher inzwischen schon extra ein Kapitel Nicht abziehbare Betriebsausgaben eingefügt, wo das Prinzip ausführlich erläutert wird - aber wer liest schon Handbücher...

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                    #10
                    Hallo mhanft,
                    dein Tipp hat uns sehr geholfen. Alles gut.

                    Vielen Dank an alle. Es ist schön, dass da welche sind die einem zu Hilfe eilen.

                    Mit freundlichen Grüßen
                    Selbst ist die Frau

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