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E-Bilianz 2021 mit Lexware an die Finanzverwaltung melden

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    E-Bilianz 2021 mit Lexware an die Finanzverwaltung melden

    Hallo zusammen,

    ich war bis Ende des letzten Jahres 4/3-Rechner (Einnahmen-Überschuß-Rechnung) und habe jetzt die Auflage bekommen eine Bilanz zu führen. Wenn ich meine neu erstellte Eröffnungsbilanz für 2021 an die Finanzverwaltung übertragen möchte, bekomme ich in Lexware folgende Fehlermeldung:

    Für den Kontext 'D-2021' wurde kein Fakt zum Mussfeld '{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2020-04-01}BVV.profitLoss.assetsPreviousYear.assets' berichtet. Fehler: 610001002 Subcode: 170155092 ELSTER-Version 21.03.

    Der Hinweis "profitLoss.assetsPreviousYear.assets" deutet auf einen Fehler im Anlagenspiegel hin. Die Prüfung des Anlagenspiegels bringt in Lexware keinen Fehler.

    Hat jemand von Euch nähere Informationen, warum die Übertragung fehlschlägt oder was genau ich evtl. hier falsch zugeordnet habe?

    Danke vorab und Grüsse

    Christoph




    #2
    Ich verschiebe das Thema in das passende Unterforum. Die E-Bilanz ist zwar ein ELSTER-Thema, wird aber von der Webanwendung

    Mein ELSTER nicht unterstützt.

    Es wurden die Werte des Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht berichtet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, BVV ist der Berichtsteil Betriebsvermögensvergleich, der ab Taxonomie 6.4 Pflicht ist. Also entweder füllst du das aus (BVV.profitLoss.assetsPreviousYear.assets ist übrigens das Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres), oder du kannst auf Taxonomie 6.3 umstellen, da ist BVV noch keine Pflicht (und die Übermittlung einer Eröffnungsbilanz wird auch in 2021 mit Taxonomie 6.3 nicht beanstandet - aber die Jahresabschlussbilanz am 31.12.2021 muss dann mit 6.4 - inikl. BVV! - erfolgen).

      elster74.png

      Wobei meiner Meinung nach ein Betriebsvemögensvergleich bei einer Eröffnungsbilanz eigentlich gar keinen Sinn ergibt (denn es gibt weder ein Wirtschaftsjahr noch ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr - und auch keine Gewinn- und Verlustrechnung, bei der ein Jahresüberschuss überhaupt entstanden hätte sein können). Allerdings hab' ich Eröffnungsbilanzen mit 6.4 selbst noch nie probiert.... schaunmermal...

      Ah, das ist wirklich seltsam. Wenn man BVV nicht übermittelnt, kommt diese Fehlermeldung, dass keine Angaben gemacht wurden (bei allen BVV-Positionen). Wenn man dagegen BVV ankündigt, sagt ELSTER, dass BVV bei Eröffnungsbilanzen überhaupt nicht übermittelt werden darf. Seltsam... muss ich noch genauer untersuchen. Interessanter Effekt. Falls ich was rausfinde, melde ich mich nochmal
      Zuletzt geändert von mhanft; 05.06.2021, 14:00.

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        #4
        Ok, also ich habs raus:
        • Bei Eröffnungs- und Liquidationsanfangsbilanzen darf der Berichtsteil Steruerlicher Betriebsvermögensvergleich nicht angekündigt (bzw. werthaltig übermittelt) werden. Falls es also irgendwo einen Haken BVV gibt, muss man den in diesem Fall entfernen.
        • Wenn BVV im obigen Sinne nicht übermittelt wird, muss die eBilanz-Software die "Mussfelder" dennoch (und zwar mit "NIL" - "nichts zu melden") übermitteln, weil der ELSTER-Parser sonst fehlende Felder meldet (auch wenn gar nix drinstehen darf).
        So viel zur Logik des ELSTER-Moduls. Wie man das bei Lexware konfiguriert - keine Ahnung.

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          #5
          Hallo mhanft,

          danke für die Antwort und die sehr gute Unterstützung. Der steuerliche Betriebsvermögensvergleich ist bei mir mit "Nein" gekennzeichnet und läßt sich auch nicht ändern (siehe Screenshot) da die Option ausgegraut ist. Wie Lexware die "Mußfelder" mit NIL übermittelt weiß ich nicht. Da muß ich morgen nochmals die Hotline anrufen.

          Besten Dank und Grüße

          Christoph
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            #6
            Vielleicht haben die das verpennt zu programmieren (hab ich in meiner eigenen eBilanz-Software auch ).

            Als kurzfristige Lösung böte sich aber auch an, oben "Version" von 6.4 auf 6.3 umzustellen (falls das geht), dann sollte es auch funktionieren.

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              #7
              Guten Abend,

              leider scheitere ich auch an dem BVV und bekomme die Eröffnungsbilanz nicht versendet. Die Umstellung auf 6,3 funktioniert nicht, weil sich das Anlagevermögen nicht umstellen läßt.
              Gibt es inzwischen Lösungsmöglichkeiten?
              Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

              Viele Grüße
              Annette

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                #8
                Anlagevermögen und Taxonomieversion haben doch eigentlich gar nichts miteinander zu tun...?!

                Da kann ich jetzt leider auch nicht mehr weiterhelfen. Also entweder Lexware-Support nerven - oder ein anderes Programm für die eBilanz-Übermittlung nehmen...

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