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    -Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170155118

    Hallo, bin neu im Forum und hoffe ich stelle meine Frage hier richtig. Versuche seid stunden den Fehler zu finden. Die Antworten, die ich bisher im Forum gelesen hatte brachten mich nicht weiter.

    Danke im voraus
    Weiß

    arbeite mit Lexware Buchhalter

    Bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.
    - Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
    [354,93] Die Position '{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2019-04-01}is.netIncome.regular' ist zum angegebenen Bilanzstichtag nicht gültig.
    - Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170155118 ElsterVersion: 21.03


    #2
    Du hast zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berichtet, das ist schon seit 2017 nicht mehr zulässig, auch der Berichtsteil

    außerordentliches Ergebnis ist entfallen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      danke, für Deine schnelle Antwort.
      woran hast du diesen Fehler erkannt?

      jetzt weiß ich nicht was tun

      Kommentar


        #4
        woran hast du diesen Fehler erkannt?
        An dem Text: is.netIncome.regular

        Eine Anleitung für die Erstellung der Bilanz gibt es bei Lexware hier: https://www.lexware.de/support/faq/f...rag/000028136/

        Möglicherweise schafft die Standardzuordnung Abhilfe, der fallen allerdings alle manuellen Zuordnungen zum Opfer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei den durchgestrichenen Positionen:

          elster83.png

          darf man heutzutage keine Angaben mehr machen. Der Jahresüberschuss ergibt sich ("baumförmig") aus Umsätze minus Personal minus Abschreibungen minus Sonstiges "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" steht seit Inkrafttreten des BilRUG aus hyste... äh... historischen Gründen noch ziemlich planlos in der Taxonomie herum, darf aber nicht mehr verwendet werden.

          Kommentar


            #6
            Wie kann ich jetzt Konto 02000 zuordnen (Diebstahl aus Kasse) und Gewebesteuer Vorauszahlungen 04320?

            Kommentar


              #7
              Wie die Zuordnung in Lexware funktioniert, weiß ich leider nicht, ich kenne Lexware nur dem Namen nach (und es gibt - trotz vollmundiger Werbung - auch keine kostenlose Demoversion zum Runterladen, mit der man das ausprobieren könnte). Bleibt nur Handbuch (oder Hilfeseiten) lesen oder Support fragen. Charlie24 hat ja in #4 einen Link gepostet.

              Kommentar


                #8
                Was das Konto 2000 angeht, das darfst du nicht mehr verwenden. Dazu kann ich dir folgenden Artikel verlinken: https://apps.datev.de/dnlexka/document/5300932
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Danke für eure Hilfe.
                  Ich arbeite seit 20 Jahren mit Lexware. Hatte eigendlich nie Probleme. Hatte immer alle Daten, Konten des Vorjahres übernommen. DAchte besser auf Nr. sicher gehen. Durch Mhanft bin ich darauf gekommen, die Konten zu aktualisieren. Danke. So hat sich auch der Aufbau aktualisiert Leider weiß ich noch nicht wie ich meine gebuchte Gewerbesteuer in den Aufbau bekomme

                  Bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.
                  - Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
                  Für die Position 'is.netIncome.tax.gewst' ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position 'fpl.additions.tradeTaxEStG4_5b'.
                  - Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170405088 ElsterVersion: 21.03.


                  Jetzt bin ich wirklich nach 10 Stunden PC und Fehlersuche ko. Toll, dass es Menschen gibt, die ihr Wissen weitergeben und unterstützen. Hätte mich gleich an euch wenden sollen und nicht Stunden im Netz suchen.Morgen auf ein Neues.
                  Herzliche Grüße
                  Y.Weiß

                  Kommentar


                    #10
                    Für die Position 'is.netIncome.tax.gewst' ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position 'fpl.additions.tradeTaxEStG4_5b'.
                    Das müsste aber in der Anleitung, die ich dir im Beitrag #4 verlinkt habe, beschrieben sein. Heute mag ich da nicht mehr nachschauen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Weiß Beitrag anzeigen
                      Für die Position 'is.netIncome.tax.gewst' ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position 'fpl.additions.tradeTaxEStG4_5b'.
                      - Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170405088 ElsterVersion: 21.03.
                      Das bedeutet: In der GuV ist die GewSt (korrekt) als Betriebsausgabe abgezogen worden. Aber im Berichtsteil Steuerliche Gewinnermittlung muss sie - im Bereich "Zurechnungen" - wieder hinzuaddiert werden:

                      elster84.png

                      In diesem Bereich würden z.B. (in der Position unmittelbar darüber) auch die 30% nicht abziehbaren Bewirtungskosten hingehören - eben alle Betriebsausgaben, die steuerlich den Gewinn nicht mindern dürfen.

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                        #12
                        hallo; ich bekomme den Fehler nicht weg Kann es nicht zuordnen wie oben abgebildet. Bei Lexware gibt es so die Zurechnungen nicht . Es ist zum Verzeifeln. Konto 02281.
                        Eine Idee?

                        Kommentar


                          #13
                          Bei Lexware gibt es so die Zurechnungen nicht
                          Über die E-Bilanzzentrale erreichst du den Berichtsbestandteil Steuerliche Gewinnermittlung. Dort kannst du die steuerlich

                          nicht abziehbaren Betriebsausgaben, also auch die Gewerbesteuer erfassen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Unendlichen Dank, habs gefunden. Hatte immer versucht über Zuorden der Konten, die Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebausgabe zuzuordnen. Jetzt habe ich die Zurechnungen unter die Steuerliche Gewinnermittlung gefunden und den Betrag selbst eingegeben. Dachte alles wird automatisch erfasst und wagte nicht dort etwas einzutragen.

                            Jetzt ist es versendet
                            Wünsche allen ein entspannten Feierabend.
                            Y. Weiß Zurechnungen.jpg

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                              #15
                              Dachte alles wird automatisch erfasst und wagte nicht dort etwas einzutragen.
                              Wenn es so wäre, bräuchte man weder Buchhaltungs- noch Steuerrechtskenntnisse.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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