Ich habe meine Einkommensteuer 2020 elektronisch über Elster eingereicht. In den letzten Jahren habe ich anschließend einen schriftlichen Bescheid per Post zugesandt bekommen, kurz darauf (ca. 2 Tage) eine Mail dass der Bescheid elektronisch abgerufen werden kann. Diesen habe ich dann auch über mein Steuerprogramm (über "mein Elster") abrufen können. In diesem Jahr ist weder die Benachrichtigungsmail versendet worden noch war der Bescheid elektronisch abrufbar. Mein Finanzamt sagt bei Elster kann es mir nicht weiterhelfen und Online unter "Mein Elster" finde ich auch keine Ansprechpartner, Hilfen , ...? Wer kennt das Problem bzw. wen kann man kontaktieren?
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Keine Ankündigung bisher.
Bescheiddaten elektronisch abrufen
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Hallo Figul, wahrscheinlich habe ich mein Problem schlecht erklärt. Fakt ist, dass ich einen schriftlichen Bescheid bereits vor 4 Wochen bekommen habe, aber der der digitale Bescheid verloren gegangen ist, ich diesen aber für mein Steuerprogramm (zur Überprüfung und Auswertung) brauche. Mein Finanzamt teilte mir mit, dass es angeblich vor 4 Wochen ein Problem bei der Datenversendung gab, aber sie mir nicht weiterhelfen können. Ich sollte mich bei Elster direkt melden, aber da finde ich keinen Ansprechpartner. Gruß Wolfgang
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Gast
Zitat von Wolfgang H Beitrag anzeigenIn diesem Jahr ist weder die Benachrichtigungsmail versendet worden noch war der Bescheid elektronisch abrufbar.Zitat von Wolfgang H Beitrag anzeigenMein Finanzamt sagt bei Elster kann es mir nicht weiterhelfen und Online unter "Mein Elster" finde ich auch keine Ansprechpartner, Hilfen , ...?
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.. ich diesen aber für mein Steuerprogramm (zur Überprüfung und Auswertung) brauche.
wurde nämlich aufgrund eines Softwarefehlers die Bescheiddatenabholung lange Zeit überhaupt nicht beantragt. Der Fehler wurde erst Ende März
behoben. Wer vorher übermittelt hatte, erhält mangels Antrag keine Bescheiddaten für 2020.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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