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Schweizer Rente wie eintragen?

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    Schweizer Rente wie eintragen?

    Hallo zusammen,

    Ich mache gerade die Steuererklärung für meine Eltern und dabei taucht nun ein Problem auf.

    Meine Mutter erhält (seit 2002) eine kleine Rente aus der Schweiz (sogenannte AHV Rente).
    Mir ist allerdings nicht ganz klar wie das einzutragen ist. Steuerlich wird dies wohl behandelt wie eine deutsche Rente.
    Aber wie wird der Anpassungsbetrag in dem Fall berechnet? Den bekomme ich nicht wie bei der deutschen Rente auf einer Bescheinigung ausgewiesen.
    Und wie ist mit den Währungsschwankungen umzugehen?
    Habe viel gegoogelt, aber dazu finde ich nichts konkretes und keine Beispiele.

    Ich finde nicht mehr alle Belege aus der Vergangenheit, aber in alten Steuererklärung wurde das oft wie eine private Rentenversicherung nach 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG eingetragen, aber ich denke das stimmt so nicht,

    Kann da jemand weiterhelfen?

    Grüße
    Toki

    #2
    https://www.bundesfinanzministerium....svorsorge.html

    Des weiteren wurden ab 2020 die Abfragen aus der bisherigen Anlage R in die neue Anlage R-AUS ausgelagert.

    Und mit welchem Programm oder Webanwendung arbeitest Du wirklich oder geht es Dir wirklich um 2019 oder früher ? Elsterformular, die zu installierende Windowssoftware, beinhaltet nur Zeiträume bis einschließlich 2019, Zeiträume ab 2020 kannst Du nur mit "Mein Elster" oder anderen Programmen und Webanwendungen erstellen, wozu es aber eigene Unterforen gibt.
    Zuletzt geändert von Picard777; 07.07.2021, 14:11.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke für den Link.
      Das kannte ich schon. Da steht leider auch nichts zu Anpassungsbetrag und den Währungsschwankungen drin.
      Ich nutze das Steuerprogramm Steuer 2020 (vom Aldi). Ist aber egal, denn der Eintrag ist da wie in den Vordrucken.

      Um mal ein paar Zahlen zu nennen: die Rente beträgt ca. 1000 CHF pro Jahr, zu 2005 was ja steuerlich wohl maßgebend ist, habe ich die Zahlen nicht, aber nehmen wir an da waren es 900 CHF.
      Der ausgezahte Betrag schwankt natürlich durch Umrechnung CHF zu EUR.
      Wie ist das nun einzutragen?

      Screenshot 2021-07-07 132204.jpg
      Zuletzt geändert von Logintoki; 07.07.2021, 14:41.

      Kommentar


        #4
        Da die Rente bereits seit 2002 läuft, musst du von dem gesamten Rentenbetrag des Jahres 2005 die Hälfte als steuerpflichtig und die andere

        Hälfte als steuerfrei behandeln. Das sind deine Ausgangsbeträge. Da alle Rentenerhöhungen zu 100% steuerpflichtig sind, muss man in den

        Folgejahren die Rentenbeträge erfassen und die Rentenerhöhungen brutto jeweils gegenüber 2005 berechnen. Das würde ich in CHF machen,

        so kannst du für jedes Jahr nach 2005 den Rentenanpassungsbetrag ermitteln. Den würde ich dann in Euro umrechnen. Am einfachsten sind

        solche Berechnungen mit Excel durchzuführen. So etwas wie eine Mütterrente und eine Reform wird es in der Schweiz hoffentlich nicht gegeben

        haben, da würde es dann kompliziert.

        Die Werte aus 2005 benötigst du zwingend, sonst lässt sich das nicht rechnen !
        Zuletzt geändert von Charlie24; 07.07.2021, 14:57.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Info.

          Die Werte für 2005 werde ich hoffentlich noch finden. :-)

          Nur um sicher zu gehen:
          Bei Zeile 5 gebe ich den Rentenbetrag von 2020 an, also den Eurobetrag den ich auch aufm Kontoauszug meiner Mutter sehe. Also z.B. 1000 CHF / 1.07 = 934,58 €.

          Der Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 ist ja die Summe aller Rentenerhöhungen seit 2005.
          D.h. bei angenommenen 900 CHF in 2005, wären das 100 CHF, und den Wert rechne ich auch mit dem gleichen Kurs wie beim Rentenbetrag von 2020 um: 100 CHF / 1.07 = 93,46 €, oder?.
          Passt das dann so?

          Screenshot 2021-07-07 150231.jpg

          Grüße
          Toki
          Angehängte Dateien

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            #6
            Ich weiß nicht, wie sich die Wechselkurse seit 2005 genau verändert haben, aber nach meiner Erinnerung hat der Schweizer Franken stark aufgewertet,

            also müsste doch der steuerfreie Rentenbetrag in Euro gegenüber 2005 entsprechend der Wechselkursentwicklung gestiegen sein, nur in CHF muss er

            gegenüber 2005 gleich bleiben. In Zeile 5 ist der in Euro umgerechnete Gesamtbetrag einzugeben, das ist klar, aber was dann 2020 beim Anpassungsbetrag

            anzusetzen ist, weißt du erst genau, wenn du den steuerfreien CHF-Rentenbetrag 2005 mit dem mittleren Wechselkurs 2020 in Euro umgerechnet hast.

            Das meine ich jedenfalls, ein Beispiel habe ich allerdings nicht gerechnet, deshalb weiß ich jetzt nicht genau, ob dein Rechengang zum richtigen Ergebnis

            führt, was aber durchaus möglich ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hätte nie gedacht, dass das so kompliziert ist.

              Ich habe jetzt folgendes herausgefunden:
              Rente 2005: 875 CHF = 560,5€ (Kurs 1.5611)
              Rente 2020: 972 CHF = 897,67 (Kurs 1.0828) ==> Eintrag in Zeile 5 bei R-AUS.

              Anpassungsbetrag wäre dann doch demnach 972 - 875 CHF = 97 CHF
              Das ergibt mit dem Kurs 2020 von 1.0828 dann 89,58 € als Anpassungsbetrag ==> Eintrag in Zeile 6 bei R-AUS.

              Ist das so richtig?

              Ich habe auch alte Steuererklärungen von vor 2011 gefunden und der Steuerberater meiner Eltern hat diese Rente damals über Jahre hinweg in der Anlage R als Leibrente unter der Kategorie sonstige bzw. private, ausländische Renten laufen lassen, wo das mit einem Ertragsanteil von 18% besteuert wurde. Also das wäre wie wenn ich das jetzt in der R-AUS in Zeile 15 eingeben würde.
              Aber das passt doch nicht (mehr), oder?

              Grüße
              Logintoki

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                #8
                Aber das passt doch nicht (mehr), oder?
                Da es sich nach deinen Angaben um eine AHV-Rente aus der 1. Säule der Schweizer Altersversorgung handelt, passt das schon seit 2005 nicht mehr.

                Was den steuerfreien Rentenanteil angeht, müsste in der Steuerberechnung dann als steuerfreier Rentenbetrag 404 € angezeigt werden,

                das kannst du ja mal ausprobieren. Den Anpassungsbetrag darfst du auf volle Euro abrunden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hi Charlie 24,

                  Ja, danke! Richtig, es kommen im Programm 404€ als steuerfreier Betrag raus.

                  Mich wundert, dass das Finanzamt das so wie der Steuerberater das bisher angegeben hat durchgewunken hat. Aber ist wahrscheinlich halt ein zu kleiner Betrag.

                  Im Programm kommt unter Anpassungsbetrag noch der Hinweis:
                  anpassung.JPG

                  Wie ist das wieder zu verstehen?

                  Es gab ja immer wieder Änderungen (Rentenerhöhungen), wenn auch nicht jährlich.
                  Müsste ich dann da den Betrag von 2005 in Zeile 5 eintragen umgerechnet mit dem Wechselkurs von 2020? Und was dann für den Anpassungsbetrag?

                  Grüße
                  Logintoki

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                    #10
                    Mich wundert, dass das Finanzamt das so wie der Steuerberater das bisher angegeben hat durchgewunken hat. Aber ist wahrscheinlich halt ein zu kleiner Betrag.
                    Das kann durchaus so sein. Man kann nicht davon ausgehen, dass bei jedem Finanzamt der Aufbau des Alterssicherungssystems der Schweiz bekannt ist.

                    Müsste ich dann da den Betrag von 2005 in Zeile 5 eintragen umgerechnet mit dem Wechselkurs von 2020?
                    Nein, in Zeile 5 ist der Rentenbetrag 2020 einzutragen, das passt schon so. Geh einfach davon aus, dass es sich um regelmäßige Erhöhungen handelt.

                    Rentenneuberechnungen gab es z. B. aufgrund der Mütterrentenreformen 2014 und 2019.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Super. Alles klar, so mach ich’s.
                      Vielen Dank für die Hilfe.

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