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Fehlermeldung E Bilanz betr. Umsatzerlöse

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    Fehlermeldung E Bilanz betr. Umsatzerlöse

    bekam bei der Übermittlung folgende Meldung:

    Irgendeine Zuordung der Umsatzerlöse. nur habe ich zu den vorjahren keine kontenzuordnungen betr umsätze geändert. ich weiss nicht welche konten ich da noch extra zuordnen soll.

    Ergebnis der Prüfung
    ErrorCode: 610001002
    ErrorText: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Zur Ermittlung der fehlgeschlagenen
    Plausibiltätsprüfungen muss der Rückgabepuffer (Parameter "rueckgabeXmlPuffer") ausgewertet werden.
    ServerAnswer:
    ServerResult:
    lfde.Fehlernummer: 1
    FachlicheFehlerId: 170155096
    Feldidentifikator: is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfi t.totalOutput.netSales
    LfdNrVordruck: 1
    Mehrfachzeilenindex: 1
    Nutzdatenticket: 20210823130957
    PrivateKennnummer:
    RegelName:
    Text: [361,145] Für die im Kontext 'D-2019' berichtete Summenmussfeldposition 'Umsatzerlöse (GKV)' liegt keine werthaltige Angabe
    einer durch das Calculation Network 'http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci/role/incomeStatement' zugeordneten Unterposition
    vor.
    Untersachbereich:

    #2
    Du musst die Konten den Unterpositionen zuordnen, zu Summenmussfeldern darf nicht direkt berichtet werden. Siehe hier:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...nischen-bilanz
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ja danke. das lese ich auch daraus, nur welche konten betrifft das genau ??
      Text: [361,145]

      Kommentar


        #4
        Unterstützt denn dein Programm die automatische Kontenzuordnung nicht ? Bei Verwendung eines Standardkontenrahmens können das die meisten Programme.

        Man darf eben nicht die Zuordnungen aus dem Vorjahr übernehmen bzw. beibehalten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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