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Steuererklärung für 2018

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    Steuererklärung für 2018

    Guten Abend Zusammen,

    Ich habe am Wochenende über Wiso meine Steuererklärung für 2018 gemacht.
    Am Ende bekam ich den Hinweis, dass der Einkommensjahresbescheid mit einem S versehen ist.
    Dies bezüglich hatte ich mich etwas eingelesen und Steige da nicht ganz hinter. Ob ich Verzugsgebühren zahlen muss, wenn ich die einreiche.
    Ich habe in dem Jahr unter dem Freibetrag verdient und würde alles zurückbekommen.

    Kann mir da jemand von euch kurz weiterhelfen.

    Liebe Grüße

    #2
    Am Ende bekam ich den Hinweis, dass der Einkommensjahresbescheid mit einem S versehen ist.
    Da ich diesen Hinweis nicht verstehe, kann ich dir leider nicht sagen, was der bedeuten soll.

    Ich verschiebe das Thema in das passende Unterforum
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es geht bestimmt um die Lohnsteuerbescheinigung.

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        #4
        Danke dir fürs Verschieben.
        Genau meine den Lohnsteuerbescheid 2018, dort steht ein S drinnen.

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          #5
          "S“ist einzutragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren

          Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.

          Das führt meines Erachtens normalerweise zur Steuererklärungspflicht. Hattest du 2018 mehr als ein Arbeitsverhältnis ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Also ich war dort in meiner zweiten Ausbildung Aufteilung war wie folgt:
            01.01.2018-31.07.2018
            letzter Teil meiner zweiten Ausbildung zum Erzieher (schulische Ausbildung), habe dort Schüler Bafög und Aufstockungen vom Amt bekommen.
            01.08.2018-31.12.2018
            Eingangsjahr zum Erzieher.
            Dort habe ich nur vergütung aus der stelle bekommen.

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              #7
              Dann gab es ja 2018 nur ein Arbeitsverhältnis, so dass der Buchstabe S m. E. objektiv falsch bescheinigt wurde. Die Vorschrift lautet wie folgt:

              Erklärungspflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG besteht:

              wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres
              außer Betracht geblieben ist (§ 39b Absatz 3 Satz 2, § 41 Absatz 1 Satz 6, Großbuchstabe S)


              Ich würde die Erklärung für 2018 einfach übermitteln !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Finanzfrei Beitrag anzeigen
                Guten Abend Zusammen,

                Ich habe am Wochenende über Wiso meine Steuererklärung für 2018 gemacht.
                Am Ende bekam ich den Hinweis, dass der Einkommensjahresbescheid mit einem S versehen ist.
                Dies bezüglich hatte ich mich etwas eingelesen und Steige da nicht ganz hinter. Ob ich Verzugsgebühren zahlen muss, wenn ich die einreiche.
                Ich habe in dem Jahr unter dem Freibetrag verdient und würde alles zurückbekommen.

                Kann mir da jemand von euch kurz weiterhelfen.

                Liebe Grüße
                Hallo,

                weiterhelfen wird dir hier keiner können.
                Warte ab, was auf deinem Bescheid steht
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Genau aus diesem Grund war ich wegen dem Buchstaben S verwirrt.
                  Okay dann mache ich die Steuer fertig und gebe diese ab.
                  Aus meiner Sicht ist der Buchstabe nämlich falsch.

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                    #10
                    Ich danke euch für eure Meinung.
                    Ich spreche auch mal mit meinen Arbeitgeber warum die ein S eingetragen haben und reiche parallel die Steuer ein.

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                      #11
                      Aus meiner Sicht ist der Buchstabe nämlich falsch.
                      Das habe ich doch im Beitrag #7 ebenfalls geschrieben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Habe nur ausdrücken wollen, dass ich das genau so sehe.

                        Kommentar


                          #13
                          Ich habe gerade die Rückmeldung, von der Personalabteilung, warum die ein S eingetragen haben.
                          Und zwar bekam ich Weihnachtsgeld und das muss über das gesamte jahr versteuert werden.
                          Das kann ich nicht so wirklich nachvollziehen.

                          Mal schauen was das Finanzamt macht.

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                            #14
                            Das "S" bedeutet normalerweise, dass Du in dem Jahr nicht komplett bei einem Arbeitgeber beschäftigt warst und diesem Lohn etc. aus einem eventuellen vorherigen Arbeitsverhältnis des Jahres nicht bekannt war. Bei "sonstigen Bezügen" wie z.B. dem Weihnachtsgeld braucht er diese Daten aber für einen zutreffenden Lohnsteuerabzug. Da er diese nicht hatte, musste er den Lohnsteuerabzug in einer gesetzlich so vorgesehenen Pi-mal-Daumen-Schätzung vornehmen mit der Folge, dass der Lohnsteuerabzug ggf. nicht richtig, möglicherweise auch zu niedrig war. Dies hat er in der Lohnsteuerbescheinigung mit dem "S" anzuzeigen, so dass Du weißt, dass hier ein Grund für eine Verpflichtung zur Erklärungsabgabe vorliegt.

                            Das Finanzamt weiß nun, dass das eine Pflichtveranlagung ist. Ansonsten veranlagt es aber ganz normal und berücksichtigt dabei die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer. Die festgesetzte Steuer, die "hinten" rauskommt, ist davon aber völlig unabhängig, die beträgt X € egal ob mit oder ohne "S", nur die einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitgebers (= Vorauszahlung auf die Einkommensteuer) wäre wahrscheinlich bei mit oder ohne "S" etwas unterschiedlich.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Ich danke dir für die ausführliche Erklärung.
                              Klingt dann eher so als müsste ich nachzahlen aufgrund der Verzugsgebühren.
                              dabei bin ich unter dem Freibetrag und würde meine steuern Eigentlich zurückbekommen.
                              finde das nicht so fair von meinem Arbeitgeber, dass mich nicht darauf hingewiesen haben.
                              Weil es war ja bekannt dass ich vorher keine Stelle hatte.
                              Bei Freunden von mir, war das ähnlich aber bei denen steht kein S.

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