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Steuererklärung 2017 jetzt noch machen

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    Steuererklärung 2017 jetzt noch machen

    Hallo zusammen, ich möchte erstmalig eine Steuererklärung abgeben und bestmöglich gleich für die letzten 4 Jahre. Kann ich die Steuererklärung 2017 noch mit Elster machen oder benötige ich dafür eine Steuersoftware, wie WISO Steuer für das Steuerjahr 2017?

    LG Lizzi

    #2
    Kann ich die Steuererklärung 2017 noch mit Elster machen oder benötige ich dafür eine Steuersoftware, wie WISO Steuer für das Steuerjahr 2017?
    Du benötigst keine kommerzielle Steuersoftware, das geht auch mit Mein ELSTER. Du musst beim Start der Erklärung nur das Jahr 2017 auswählen.

    Wenn du mit 2017 beginnst und dieses Jahr zuerst übermittelst, kannst du ab 2018 die Datenübernahme aus dem Vorjahr nutzen.

    Du könntest auch noch ElsterFormular verwenden, aber nur bis zum Jahr 2019. Allerdings müsstest du dort das Jahr 2017 erst nachinstallieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      da gibt es fette Zinsen
      Gruß FIGUL

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        #4
        Danke für die Anworten :-)

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          #5
          da gibt es fette Zinsen
          Das glaube ich nicht ! Die Erstattungszinsen in Höhe von jährlich 6% sind verfassungswidrig und müssen durch den Gesetzgeber neu

          geregelt werden. Die Zinsfestsetzung erfolgt bereits seit Mitte 2020 nur noch vorläufig mit dem Hinweis auf die inzwischen festgestellte

          Verfassungswidrigkeit. Diese vorläufigen Bescheide sind abänderbar und werden nach der Neuregelung sicher auch abgeändert.

          https://www.bundesverfassungsgericht...bvg21-077.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Aber sie werden gezahlt.
            Erklärung für 2017 wurde im Mai 2021 abgegeben.
            Bescheid kam im August.
            Gezahlt wurden 14%
            Wie und wann und ob und für welchen Zeitraum der Bescheid geändert wird
            weisst du nicht und ich auch nicht

            Gruß FIGUL

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              #7
              Wie und wann und ob und für welchen Zeitraum der Bescheid geändert wird weisst du nicht und ich auch nicht
              Wenn der Bescheid in dem Punkt für vorläufig erklärt wurde, muss spätestens ab 2019 geändert werden. Das steht doch im Beschluss:

              Für Verzinsungszeiträume vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 gilt die Vorschrift jedoch fort, ohne dass der Gesetzgeber verpflichtet wäre,
              auch für diesen Zeitraum rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bleibt es
              hingegen bei der Unanwendbarkeit der Vorschrift. Insoweit ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung bis zum 31. Juli 2022 zu treffen,
              die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 erstreckt und alle noch nicht bestandskräftigen Hoheitsakte erfasst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                abwarten.
                d.h. Rückzahlung Zinserträge. Erstattung vom FA darauf angefallene Kapitalertragssteuer.
                Erstattung darauf angefallene KiSt in Bayern vom Kirchensteueramt
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  abwarten.
                  Das muss man natürlich, aber ab 2019 wird sicher neu gerechnet. Ich habe bei einer Erbengemeinschaft, deren Auseinandersetzung vor

                  zwei Monaten vorläufig abgeschlossen wurde, wegen solcher Erstattungszinsen eine Rückstellung von über 1.000,00 € gebildet. Sonst

                  laufe ich nämlich Gefahr, im nächsten Jahr das Geld für die Rückzahlung von den Erben holen zu müssen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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