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EÜR 2021 Zeile 64

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    EÜR 2021 Zeile 64

    Hallo, ich habe Probleme bei der EÜR mit Zeile 64. Dort errechnet er mir die Falsche Summe nachher bei der Gewinnermittlung. Grund ist das ich bei der Umsatzsteuervorrauszahlung kein + Zeichen davor machen kann. Der Betrag von den Vorsteuern ist im Minus. Sobald ich den Beträgen ein + oder - hinzufügen soll, sagt er mir Fehler. Was kann ich tun oder ist es ein Fehler der noch Behoben muss in der Software? Bisher hatte ich in den Jahren davor immer nur Minusbeträge und da ist der Fehler gar nicht erst aufgetreten. Wer kann mir helfen?

    #2
    Wie sieht es mit Zeile 17 aus stattdessen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Erstmal danke für deine Antwort. Hab ich ausprobiert. Nein leider nicht. Immer kommt auch dort der Hinweis, Beträge ohne Vorzeichen einzutragen. Er zieht einfach den Betrag nicht ab, sondern addiert Ihn hinzu.

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        #4
        Immer kommt auch dort der Hinweis, Beträge ohne Vorzeichen einzutragen. Er zieht einfach den Betrag nicht ab, sondern addiert Ihn hinzu.
        Ein Vorsteuerüberhang muss ja auch zu den Betriebseinnahmen addiert werden, deshalb gehört er ja auch in die Zeile 17 und nicht in die Zeile 64 der EÜR.

        Eine Zahllast musst du dagegen ohne Vorzeichen in Zeile 64 erfassen. Verwendest du überhaupt Mein ELSTER für die EÜR ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja ich verwende Elster hier direkt auf der Elster Seite. Hm aber ich habe am Ende ohne das ich die Umsatzsteuervorauszahlungen überhaupt eingetragen habe, genau diesen Betrag als Überhang. Also muss er doch irgendwo abgezogen werden oder? Und in Zeile 17 addiert er ihn auch wieder hinzu. Wo ist nur mein Fehler. . Ich verwende von Lexware die Einnahmen Überschussrechnung.

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            #6
            Ich verwende von Lexware die Einnahmen Überschussrechnung.
            Das ist m. W. ein Buchhaltungsprogramm. Da wirst du bei einem Vorsteuerüberhang die Ausgabepositionen der Umsatzsteuerkonten ändern müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja das fürchte ich auch, danke schön

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                #8
                Leider alles ohne Erfolg. Ich nehme an ein Fehler in der Software von Elster. Egal wo hin man was schreibt, immer der selbe Fehler.

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                  #9
                  Egal wo hin man was schreibt, immer der selbe Fehler.
                  Was hast du denn wo einzutragen versucht ? Bitte die Zeilennummer oder noch besser die FA-Kennzahl und den Betrag angeben.

                  Bei den Kennzahlen 141 und 186 sind Vorzeichen unzulässig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ja genau da und nun wollte ich 141 machen und alles beim alten. Werde es morgen nochmal versuchen. Habe schon jemand gefragt der sich eigentlich super auskennt aber leider auch nix passiert das es richtig ist.

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                      #11
                      Zitat von Adelheid33 Beitrag anzeigen
                      Ja ich verwende Elster hier direkt auf der Elster Seite. . Ich verwende von Lexware die Einnahmen Überschussrechnung.
                      Was denn nun EÜR über "Mein ELSTER" oder Lexware?
                      Normalerweise kann man aus lexware direkt die EÜR übermitteln und muss diese nicht nochmals in "Mein ELSTER" eingeben.
                      Außerdem ist Lexware inzwischen bekannt dafür (vor allem bei der BIlanz), dass diese nicht immer den aktuellen Kontenrahmen nutzen und oftmals manuell vom Kunden nachgebessert werden muss. Solche Fragen sollten daher meines Erachtens auch eher an den Support von lexware gestellt werden.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        . Ja das weiß ich. Trotzdem danke für deine Antwort. Ich bin jetzt fertig mit der EÜR. Hat alles gut geklappt.

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                          #13
                          Solche Fragen sollten daher meines Erachtens auch eher an den Support von lexware gestellt werden.
                          Der Telefonsupport von Lexware ist ziemlich teuer, wobei der Einnahmen-Überschuss-Rechner mit einem Steuerprogramm ausgeliefert wird,

                          für das der Telefonsupport wiederum kostenlos ist. Ich hatte ja schon geschrieben, dass im Falle eines Vorsteuerüberhangs die Ausgabepositionen

                          der Umsatzsteuerkonten von 186 auf 141 geändert werden müssen. Die Buchhaltungsprogramme von Lexware können das nicht automatisch an die

                          richtige Position ausgeben, voreingestellt ist dort 186, die Umstellung muss manuell erfolgen. Hier eine Anleitung, die passt insoweit auch für 2021:

                          https://delta.lexware.de/sf_get_wmat...0ca37431fc7226

                          Die betroffenen Konten stehen auf Seite 9 ganz oben. Im Übrigen ist mir auch nicht wirklich klar geworden, womit die EÜR erstellt wird.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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