Ich bin schon über 60 und brauche mal Hilfe. Beim Einrichten meines Steuerprogramms (Bull) stellte Bull fest, dass ich meine Steuerklärung nicht mehr so wie früher abgeben kann (Papierantrag) und so wählte ich den Vorschlag von Bull obwohl Neuland für mich . Jetzt bekam meine Frau Post von Elster (Erstellung einer Berechtigung zum Datenabruf ihrer elektron. Bescheinigungen ...) mit der Anlage eines Freischaltcodes zum Datenabruf für Bull. Da wir zusammen veranlagt werden hatte meine Frau bisher keinen direkten Kontakt zu Elster. Bedeutet das Schreiben von Elster, dass Sie ein eigenes Elster-Konto anlegen muss (wir wollen weiter zusammen veranlagt werden) oder reicht es aus, dass ich in meinem Elster Konto diese Freischaltungfür meine Frau vornehme (wenn dies möglich ist wie geht das)? Danke für eure Hilfe.
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Erstellung einer Berechtigung zum Datenabruf ihrer elektron. Bescheinigungen
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Ich verschieb dann mal. Denn mit Allgemein und Projekt hat das nur bedingt zu tun.
Um Bescheinigungen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung) abzurufen und automatisch in die Steuererklärung zu übernehmen, benötigst Du einen Abrufcode. Damit kannst Du aber nicht die Daten für Deine Frau abrufen. Für die kannst Du den Freischaltcode beantragen. Den bekommt also Deine Frau, die ihn Dir geben kann.
Buhl bietet auch an, den Bescheinigungsabruf selbst durchzuführen. Dann braucht Buhl von Euch beiden den Freischaltcode. Dieser Umweg ist allerdings meiner Meinung nach unnötig.
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... oder reicht es aus, dass ich in meinem Elster Konto diese Freischaltung für meine Frau vornehme (wenn dies möglich ist wie geht das)?
Wenn du eure Daten direkt aus Mein ELSTER abrufen willst, musst du schon selbst die Abrufberechtigung für deine Frau in deinem Konto beantragen.
Der Antrag wird unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen gestellt. Deine Frau erhält
erneut einen Brief mit einem Freischaltcode, den du bei dir eingeben musst. Etwa 2 Tage später kannst du dann ihre Bescheinigungen abrufen.
Ich habe jetzt mal unterstellt, dass du bereits eine Abrufberechtigung für dich selbst eingerichtet hast.
Ich persönlich ziehe den direkten Abruf aus Mein ELSTER vor, weil ich mich nicht an einen bestimmten Anbieter einer Steuersoftware binden will.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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