Neue Fehlermeldung bei Übertragung der E-Bilanz 2022 (Lexware)

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  • CharlieHL
    Neuer Benutzer
    • 15.03.2022
    • 7

    #1

    Neue Fehlermeldung bei Übertragung der E-Bilanz 2022 (Lexware)

    Hallo nochmal,

    kann mir vielleicht jemand sagen, was das nun wieder bedeutet, d.h., welcher "angekündigte Berichtsbestandteil genau gemeint ist?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.
    - Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
    [74,96] Zum angekündigten Berichtsbestandteil 'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.BV V' liegen keine werthaltigen Angaben vor.
    - Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170125118 ElsterVersion: 22.02
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    Vielleicht bin ich ja betriebsblind. Aber ich kann keinen Unterschied zur Fehlermeldung von gestern finden.

    Kommentar

    • CharlieHL
      Neuer Benutzer
      • 15.03.2022
      • 7

      #3
      Das mag sein, aber jetzt habe ich den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich korrekt ausgefüllt, jedenfalls ergab die Prüfung durch Lexware "Die Werte in der Bilanz und im Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich stimmen überein. Die Prüfung ergab keine Fehler."

      Dafür wird jetzt im letzten Schritt vor dem Absenden als Ergebnis der Prüfung folgender Text angezeigt:

      Ergebnis der Prüfung ErrorCode: 610001002 ErrorText: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Zur Ermittlung der fehlgeschlagenen Plausibiltätsprüfungen muss der Rückgabepuffer (Parameter "rueckgabeXmlPuffer") ausgewertet werden. ServerAnswer: ServerResult: lfde.Fehlernummer: 1 FachlicheFehlerId: 170155096 Feldidentifikator: bs.ass.currAss.receiv.trade LfdNrVordruck: 1 Mehrfachzeilenindex: 1 Nutzdatenticket: 20220316120153 PrivateKennnummer: RegelName: Text: [216,100] Für die im Kontext 'I-2021' berichtete Summenmussfeldposition 'Forderungen aus Lieferungen und Leistungen' liegt keine werthaltige Angabe einer durch das Calculation Network 'http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci/role/balanceSheet' zugeordneten Unterposition vor.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45944

        #4
        Da hast du Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wohl direkt einem Summenmussfeld zugeordnet, anstatt sie auf die Unterpositionen zu verteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1697

          #5
          Ja, das ist neu in Taxonomie 6.4: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen muss man jetzt in "gegen Gesellschafter", "übrige", und "nicht zuordenbare" unterteilen:

          elster135.png

          Das gleiche bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in den Passiva.

          Gute eBilanz-Programme verschieben das bei einem Taxonomiewechsel automatisch

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45944

            #6
            Gute eBilanz-Programme verschieben das bei einem Taxonomiewechsel automatisch
            Es kann sogar sein, dass das Lexware ebenfalls könnte, aber man kann dort offensichtlich auch festlegen, dass die Kontenzuordnung aus dem Vorjahr

            übernommen
            wird und keine automatische Zuordnung der Konten gemäß der aktuellen Taxonomie-Version erfolgt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • mhanft
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2006
              • 1697

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Es kann sogar sein, dass das Lexware ebenfalls könnte, aber man kann dort offensichtlich auch festlegen, dass die Kontenzuordnung aus dem Vorjahr übernommen wird und keine automatische Zuordnung der Konten gemäß der aktuellen Taxonomie-Version erfolgt.
              Das eine schließt ja das andere nicht aus. Gute Programme sagen bei der Jahresübernahme von 2020 nach 2021 z.B. "die Taxonomie 6.3 ist für 2021 nicht mehr gültig; es wird jetzt automatisch Taxonomie 6.4 ausgewählt, und dabei werden die 'Forderungen aus Lieferungen und Leistungen' in den Unterpunkt 'übrige' verschoben". Dann braucht sich der Anwender nicht um solche Taxonomie-Feinheiten kümmern.

              Meinjanur...

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              • CharlieHL
                Neuer Benutzer
                • 15.03.2022
                • 7

                #8
                Vielen Dank allen miteinander für die wertvollen Hinweise!
                By the way: Es wird hier oft unverhohlen über Lexware "gemeckert". Kann jemand von Euch denn ein besseres Buchführungsprogramm empfehlen, dass auch den SKR 45 (Pflegebuchführung) berücksichtigt?

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45944

                  #9
                  Es wird hier oft unverhohlen über Lexware "gemeckert". Kann jemand von Euch denn ein besseres Buchführungsprogramm empfehlen
                  Der Grund dürfte sein, dass nur Lexware-Kunden hier aufschlagen, was darauf hindeutet, dass andere Anbieter ihre Kunden entweder besser unterstützen oder die

                  Programme nicht so fehleranfällig sind. Vielleicht spielt auch die kostenpflichtige Hotline von Lexware eine Rolle. Das Forum hier wird von der Steuerverwaltung

                  zur Verfügung gestellt, Werbung ist hier verpönt. Der Markt ist auch nicht wirklich übersichtlich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • KG24
                    Neuer Benutzer
                    • 01.09.2023
                    • 2

                    #10
                    Hallo zusammen,

                    leider habe ich so einen ähnlichen Fall. Weiss nur nicht wie ich das Umsetzen soll:

                    Text: [345,100] Für die im Kontext 'I-2021' berichtete Summenmussfeldposition 'Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber
                    Gesellschaftern' liegt keine werthaltige Angabe einer durch das Calculation Network 'http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaapci/
                    role/balanceSheet' zugeordneten Unterposition vor. Der Fehler wurde nach Ausführung der Umgliederung/Überleitung festgestellt

                    Vielen Dank im Voraus

                    Kommentar

                    • timote
                      Erfahrener Benutzer
                      • 24.01.2023
                      • 743

                      #11
                      Wie von mhanft unter Beitrag # 3 beschrieben, müsstest du zuteffende Beträge in eine oder mehrere Unterpositionen eintragen. Versuche es mal.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                      Kommentar

                      • mhanft
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.01.2006
                        • 1697

                        #12
                        Das ist richtig. "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" muss auf die passende(n) Unterposition(en) aufgedröselt werden:

                        elster206.png

                        Zu beachten ist außerdem, dass die ganzen "davon"-Positionen reine Zusatzinformationen sind (die nicht in die Berechnung mit eingehen).

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                        • KG24
                          Neuer Benutzer
                          • 01.09.2023
                          • 2

                          #13
                          Aja , bei der Zuordnung. Jetzt hat´s geklappt.
                          Die Firma dankt.

                          Kommentar

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