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    eBilanz Fehlermeldung

    Alle Jahre wieder, Fehlermeldung bei eBilanz (Lexware):

    Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
    [426,135] Der Datensatz enthält ein werthaltiges Fakt zur Position '{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2019-04-01}is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue .specialPurpose'. Dies ist nur bei Sonderbilanzen zulässig.
    Fehler: 610001002Subcode: 170165125ELSTER-Version: 22.03

    Weiß jemand was genau sich dahinter verbirgt (es gibt im Forum ähnliche Meldunge, die beziehen sich von Anlagevermögen bis Auflösung von Sonderposten - keine wirkliche Lösung) :-(

    #2
    Sonderbilanzen gibt es nur bei Personengesellschaften. Solltest Du also ein Einzelunternehmen oder eine Körperschaft haben, musst Du irgendwo fälschlich etwas personengesellschaftliches erfasst haben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Merci für den Forum-Hinweis (bin das erste Mal hier aktiv) und den Tip zu den Sonderbilanzen (habe aber keinen entsprechenden Fehler entdeckt - werde also weiter suchen...)

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        #4
        Ich verschiebe das Thema in das passende Unterforum. Mit Mein ELSTER lassen sich keine E-Bilanzen übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Du hast zu Sonderbetriebseinnahmen berichtet. Hierunter fallen die Sonderbetriebseinnahmen von Mitunternehmern, deshalb ist das nur bei Sonderbilanzen zulässig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            In dem ganzen rot eingerahmten Bereich:

            elster139.png

            darf nix zugeordnet werden (außer natürlich, es wäre wirklich eine Sonderbilanz eines Gesellschafters einer Personengesellschaft).

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              #7
              DANKE, Ihr seid echt klasse, habe den Fehler gefunden.
              Zinserträge (es gab tatsächlich ein paar Cent :-)) waren, genau wie von Euch beschrieben, falsch zugeordnet.
              Merci nochmals!!

              Leider habe ich eine neue Herausfordeung, das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
              [1063,114] Der für die Dimensionswertekombination angegebene Wert (0.00) stimmt nicht mit dem Wert des Fakts '{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2019-04-01}bs.ass.fixAss.tan.otherEquipm.gwg' (1.00) überein.
              Fehler: 610001002Subcode: 170185136ELSTER-Version: 22.03

              Ich kann erkennen, dass es um GWG geht, auch dass es eine (Werte- oder Zuordnungs-) Differenz geben soll (0.00 vs. 1,00)
              Aber selbst nach vielfachem Überprüfen: die angezeigten Werte der eBilanz stimmen mit den Kontensalden überein. Auch der Anlagespiegel (brutto) stimmt entsprechend. Ich finde keine (Zuordnungs-) Differenz (0,00 / 1.00). Übrigens, ich nutze Lexware büro easy plus 2022.

              Hat irgendjemand vilellcht eine Idee oder hatte das selbst schon mal??

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                #8
                O.k., o.k., nochmals SORRY, habe festgestellt, dass der Anliagespiegel nur als Kontrollsumme existiert. Irgendwie muss ich die entsprechenden Zahlen "übertragen". Das halte ich für einen nicht unerheblichen Schwachpunkt der Lexware-Software, dass hier keine automatische Datenübernahme (vom Vorjahr und/oder aus der Buchhaltung) direkt erfogt

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                  #9
                  Das halte ich für einen nicht unerheblichen Schwachpunkt der Lexware-Software, dass hier keine automatische Datenübernahme (vom Vorjahr und/oder aus der Buchhaltung) direkt erfogt
                  Das ist doch bekannt. Die Anlagenbuchhaltung ist nur bei den teuren Versionen mit dabei. Hier der Link zur Bilanzerstellung für Büro easy (Link zum PDF unten):

                  https://www.lexware.de/support/faq/f...weis/000030115
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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