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Gewerbesteuer und Ãœbergangsgewinn - Anlage G

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    Gewerbesteuer und Ãœbergangsgewinn - Anlage G

    Hallo,
    ich bin Einzelgewerbetreibender und konnte in der Vergangenheit die Steuererklärung(en) mit EÜR problemlos erfassen. Nun muss ich erstmals bilanzieren.
    Die Bilanz habe ich erstellt, auch den Übergangsgewinn (Wechsel d. Gewinnermittlungsart) ermittelt. Doch anders als bei der EÜR kann ich ja anscheinend nicht einfach meine Eingaben aus der Buchhaltung in die Steuererklärung übernehmen.

    Ist es richtig, den Gewinn für die Einkommensteuer folgendermaßen zu ermitteln ?

    Bilanzgewinn
    + Übergangsgewin
    + Gewerbesteuer inkl Rückstellungen für Gewerbesteuer
    -----------------------------------
    = Gewinn (Einkommensteuer)

    Es wäre super, wenn mir jemand dazu helfen könnte

    Ja, ein Steuerberater würde auch helfen, aber es ist schließlich meine Steuer, das möchte ich selbst verstehen. Und ich finde die Frage eigentlich sehr einfach, habe nur bisher keine konkrete Antwort dazu gefunden.

    Dankeschön und schöne Grüße!
    Zuletzt geändert von PonyOntario; 23.11.2019, 11:47.

    #2
    AW: Gewerbesteuer und Ãœbergangsgewinn - Anlage G

    Ja, das ist korrekt, und ggf. kommen da auch noch die 30% nicht abziehbaren Bewirtungskosten dazu (und evtl. sonstige nichtabziehbare Betriebsausgaben wie z.B. Strafzettel für den Firmenwagen etc.).

    In der eBilanz gibt es für all das auch jeweils separate Felder. Die GuV wird mit allen (also auch den nichtabziehbaren) Betriebsausgaben aufgestellt. Im Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung" erfolgen dann die ganzen Hinzurechnungen und auch der Übergangsgewinn (und ggf. Abrechnungen, falls man welche hat, z.B. den Investitionsabzugsbetrag).

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      #3
      AW: Gewerbesteuer und Ãœbergangsgewinn - Anlage G

      Man muss den Übergangsgewinn in der GuV immer manuell erfassen, was aber in Buchhaltungsprogrammen, die die E-Bilanz unterstützen, möglich sein sollte.

      In meinem Buchhalltungsprogramm wählt man, wie von @mhanft schon geschrieben, dazu ebenfalls Steuerliche Gewinnermittlung aus.
      Angehängte Dateien
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Gewerbesteuer und Ãœbergangsgewinn - Anlage G

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Man muss den Übergangsgewinn in der GuV immer manuell erfassen
        Die Ermittlung des Übergangsgewinns gehört aber nicht in die aktuelle GuV (des ersten Bilanzjahres), sondern wird unabhängig davon nebenher/formlos ermittelt. Entweder schickt man diese formlose Berechnung des Übergangsgewinns ausgedruckt an sein Finanzamt, oder man übermittelt die Berechnung als Fußnote zu dem entsprechenden Punkt in der "Steuerlichen Gewinnermittlung" der eBilanz.

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          #5
          AW: Gewerbesteuer und Ãœbergangsgewinn - Anlage G

          Dass die Berechnung in einer Fußnote erläutert werden kann, steht bei mir in der Programmhilfe. Praktische Erfahrungen habe ich nur mit der Darstellung eines Übergangsgewinns

          in einer EÜR (Zeile 78, Kennzahl 250). Dort gibt es zumindest bei ElsterFormular die Möglichkeit, die Einzelpositionen unterhalb der Zeile 78 zu erläutern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Gewerbesteuer und Übergangsgewinn - Anlage G

            Ganz herzlichen Dank für die ausführlichen und kompetenten Antworten! Ihr habt mir ganz genau weitergeholfen!


            (noch zur Erläuterung: "Steuerliche Gewinnermittlung ausfüllen" war das Zauberwort. Die hatte ich einfach übersehen :-( .
            Der Lexware macht ja fast alles automatisch... Leider nur fast, hier übernimmt er die (korrekt bebuchten) Gewerbesteuerkonten nicht.
            Ich fülle die Gewerbesteuer und den Übergangsgewinn da jetzt manuell ein.
            Für den Übergangsgewinn hat der Lexware auch noch eine Möglichkeit, die Ermittlung elektronisch mitzuschicken)

            Schöne Grüße und noch einen schönen Sonntag!

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              #7
              AW: Gewerbesteuer und Ãœbergangsgewinn - Anlage G

              Der Lexware macht ja fast alles automatisch...
              Naja, bis auf das, was da alles nicht automatisch befüllt wird, wie z. B. der seit einiger Zeit erforderliche Anlagespiegel Brutto.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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