Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zur Lohnsteuererklärung:
Ich habe im Jahr 2022 eine Erfindungsvergütung in Höhe von 250 Euro von meinem alten Arbeitgeber erhalten. Dafür habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Diese habe ich auch als zweite Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Nun meckert mein Steuerprogramm, weil keine Krankenversicherung etc. von den 250 Euro abgezogen wurden.
Es wurden nur die Lohnsteuer und die Kirchensteuer abgezogen. Die Steuerklasse wurde für diese Lohnsteuerbescheinigung als Steuerklasse 6 angegeben.
Wenn ich die Berufsgruppe vom Arbeitnehmer auf Sonstige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung angebe meckert das Programm nicht mehr.
Welche Berufsgruppe muss ich den angeben? Ich bin bei dem Arbeitgeber ja nicht mehr angestellt.
Wie genau muss ich die Erfindungsvergütung in der Steuererklärung angeben?
Ich habe schon das Internet durchgesucht, aber nichts gefunden.
Viele Grüße
DHos
ich habe eine Frage zur Lohnsteuererklärung:
Ich habe im Jahr 2022 eine Erfindungsvergütung in Höhe von 250 Euro von meinem alten Arbeitgeber erhalten. Dafür habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Diese habe ich auch als zweite Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Nun meckert mein Steuerprogramm, weil keine Krankenversicherung etc. von den 250 Euro abgezogen wurden.
Es wurden nur die Lohnsteuer und die Kirchensteuer abgezogen. Die Steuerklasse wurde für diese Lohnsteuerbescheinigung als Steuerklasse 6 angegeben.
Wenn ich die Berufsgruppe vom Arbeitnehmer auf Sonstige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung angebe meckert das Programm nicht mehr.
Welche Berufsgruppe muss ich den angeben? Ich bin bei dem Arbeitgeber ja nicht mehr angestellt.
Wie genau muss ich die Erfindungsvergütung in der Steuererklärung angeben?
Ich habe schon das Internet durchgesucht, aber nichts gefunden.
Viele Grüße
DHos
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