Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erfindungsvergütung alter Arbeitgeber

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erfindungsvergütung alter Arbeitgeber

    Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Frage zur Lohnsteuererklärung:

    Ich habe im Jahr 2022 eine Erfindungsvergütung in Höhe von 250 Euro von meinem alten Arbeitgeber erhalten. Dafür habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
    Diese habe ich auch als zweite Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Nun meckert mein Steuerprogramm, weil keine Krankenversicherung etc. von den 250 Euro abgezogen wurden.
    Es wurden nur die Lohnsteuer und die Kirchensteuer abgezogen. Die Steuerklasse wurde für diese Lohnsteuerbescheinigung als Steuerklasse 6 angegeben.
    Wenn ich die Berufsgruppe vom Arbeitnehmer auf Sonstige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung angebe meckert das Programm nicht mehr.
    Welche Berufsgruppe muss ich den angeben? Ich bin bei dem Arbeitgeber ja nicht mehr angestellt.

    Wie genau muss ich die Erfindungsvergütung in der Steuererklärung angeben?

    Ich habe schon das Internet durchgesucht, aber nichts gefunden.

    Viele Grüße
    DHos

    #2
    Nun meckert mein Steuerprogramm, weil keine Krankenversicherung etc. von den 250 Euro abgezogen wurden.
    Um welches Steuerprogramm geht es denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Smartsteuer

      Kommentar


        #4
        Ohne dass ich das Programm jetzt kennen würde ... hast Du schon mal Nullen eingegeben? Natürlich nur dort, wo sich das nicht vermeiden lässt!

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Ohne dass ich das Programm jetzt kennen würde ... hast Du schon mal Nullen eingegeben? Natürlich nur dort, wo sich das nicht vermeiden lässt!
          So würde ich auch vorgehen.

          Die Frage ist auch, wer überhaupt meckert, Smartsteuer selbst oder das Elster-Modul in Smartsteuer beim Versuch der Übermittlung. Und was sagt der Support von Smartsteuer dazu?

          Kommentar

          Lädt...
          X