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Abruf digitale Bescheide ab 2023

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    Abruf digitale Bescheide ab 2023

    Hallo,

    bis Ende 2022 gab es bereits die Möglichkeit, im verwendeten ESt-Programm oder über Elster einen digitalen Bescheid zu beantragen und abzurufen.

    Ab ca. März 2023 gibt es nun das DIVA II-Verfahren der Finanzverwaltung, wo die digitale Bereitstellung wieder möglich sein soll.
    Die beantragt man aber nicht mehr über die Steuererklärung, sondern über Elster.de oder (z.B. als Steuerberater) über die Vollmachtsdatenbank.

    Was ist der generelle Weg, einen solchen digitalen Bescheid abzurufen, wenn man die digitale Bereitstellung beispielsweise über die Vollmachtsdatenbank beantragt hat, das jeweilige Programm aber noch keine Möglichkeit zum Abruf bietet? Automatisch taucht auf Elster.de nichts auf.

    Beste Grüße
    Ben

    #2
    ... das jeweilige Programm aber noch keine Möglichkeit zum Abruf bietet? Automatisch taucht auf Elster.de nichts auf.
    Das dürfte schwierig sein. Ich weiß nur, dass eine Kopie des digitalen Bescheids zusätzlich in das Postfach von Mein ELSTER eingestellt wird,

    wenn der Bescheid über ein Programm abgerufen wird. Wenn das Programm das aber nicht kann, keine Ahnung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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