Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitgeberanteil zur Direktversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitgeberanteil zur Direktversicherung

    Hallo.

    Ich habe schon gesucht, aber nirgendwo gefunden. Ich soll im Steuerprogramm steuerfreie Zuschüsse angeben.
    Auf meiner Lohnabrechnung steht Direktversicherung: Umw.:... AG Zuschuss...

    Die Direktversicherung ist aber bis zu einem gewissen Betrag komplett Steuer-/Sozifrei. Diesen Betrag tue ich nicht überschreiten, das würde der Arbeitgeber auch in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.

    Jetzt tue ich mich natürlich schwer, denn es sind ja Steuerfreie Zuschüsse, aber die Direktversicherung wird ja bei der Auszahlung auch besteuert.

    Muss ich den AG Zuschuss in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wird man dann nicht 2 mal besteuert?

    Ich habe es zum Test mal im Programm eingetragen und hatte gleich Einbußen von knapp 150€.

    Falls Ihr euch der Frage annehmt, danke ich euch schon mal dafür.

    Johannes

    #2
    Zitat von Johannes S. Beitrag anzeigen
    Ich habe schon gesucht, aber nirgendwo gefunden. Ich soll im Steuerprogramm steuerfreie Zuschüsse angeben.
    Aha. Im Steuerprogramm. Sollst du.

    Sicher, dass nicht steuerfreie Zuschüsse zur KV und PV gemeint sind? Die kriegt natürlich nur, wer freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist. Und die werden in der LStB ausgewiesen.

    Kommentar


      #3
      Ich habe dir mal ein Bild von dem Programm gemacht. Ich befinde mich da in dem Reiter für Altersvorsorge- und Rentenversicherungen. Habe auch alles Gelb Markiert.
      Die Hilfe ist nicht wirklich nützlich, da steht nur, dass, falls ich Steuerfreie Zuschüsse...dann hier eintragen.
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 1 Bilder

      Kommentar


        #4
        Wir sind hier im Unterforum Allgemein und Projekt. Ich verschieb mal in ein etwas passenderes.

        Kommentar


          #5
          In der Regel sind keine Angaben erforderlich. https://www.hanseaticbank.de/klarmac...euererklaerung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ist denn lesen wirklich so schwer?

            Wenn du steuerfreie Zuschüsse zu deiner Altersvorsorge erhalten hast, dann sind diese einzutragen.

            Doppelt besteuert wird da nix. Die steuerfreien Zuschüsse mindern nur deinen Sonderausgabenabzug da du ja insoweit keine Aufwendungen hattest.

            oder entsprechend dem LINk von Charlie24 lässt du direkt auch die gezahlten Beiträge (im Rahmen der Entgeltumwandlung) weg.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar

            Lädt...
            X