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Selbstständig + Angestellt zugleich: USt, EK?

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    Selbstständig + Angestellt zugleich: USt, EK?

    Hallo liebes Forum,

    ich war letztes Jahr zum ersten Mal angestellt und selbstständig zugleich (Künstler). Ich vermute, mit der nötigen Konzentration gut durchs Elster zu kommen. Bei einem Punkt weiß ich nicht weiter: Während ich Angestellt war, habe ich mir einen neuen Arbeitsrechner für 2600€ gekauft, das ist mein Hauptarbeitsgerät als Selbstständiger, nicht für mein Angestelltenverhältnis. Ich kann die USt vom Finanzamt zurückverlangen, wie ich es die Jahre zuvor als Selbstständiger gemacht habe. Aber muss ich dem FA dies gesondert erklären?

    VG
    Johannes

    #2
    Die Frage betrifft zum Teil Steuerrecht, deshalb nur ganz kurz: Wenn man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, macht man die Vorsteuer

    über die Umsatzsteuervoranmeldung geltend oder spätestens über die jährliche Umsatzsteuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Yes, genau, ich mache das über die jährliche Umsatzsteuererklärung USt.
      Ich nutze jetzt zum ersten Mal Taxfix und hoffe, darin so gelotst zu werden, dass ich beide Bereiche abdecken kann.

      Kommentar


        #4
        Ich nutze jetzt zum ersten Mal Taxfix
        Dann bist du aber nicht im richtigen Unterforum unterwegs. Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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