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EÜR mit negativem Ergebnis lässt sich nicht ans FA übertragen

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    EÜR mit negativem Ergebnis lässt sich nicht ans FA übertragen

    Hallo zusammen,
    erstmals hat sich bei meiner Gewinnermittlung mit Lexware nach §4(3) EStG ein Verlust ergeben, und deshalb lässt sich auch erstmals die Anlage EÜR samt Anlage SZ und Anlage AVEÜR nicht an das Finanzamt übertragen:

    Fehler 610001002, Subcode: Zahl mit Vorzeichen.

    Es betrifft eigentlich nur die Anlage SZ , Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen, und hier genauer die Ermittlung der Über/Unterentnahmen. Ironie dabei – es sind keine Schuldzinsen entstanden, deren nicht abziehbarer Anteil zu ermitteln wäre.

    Da heißt es im Formular:
    Entnahmen ………………….
    abzüglich Gewinn/zuzüglich Verlust ………………….
    - Einlage ………………….
    ________________________
    Über-/Unterentnahmen des laufenden Wj. …………………..

    In meiner Anlage EÜR sieht das dann mit angenommenen Beträgen folgendermaßen aus und das blockiert Elster

    Entnahmen 2.000,00 €
    abzüglich Gewinn/zuzüglich Verlust -5.000,00 €
    - Einlage 500,00 €
    ________________________
    Über-/Unterentnahmen des laufenden Wj. 6.500,00 €

    Wie ich das negative Vorzeichen beim obigen Verlust entfernen kann, habe ich noch in keiner Erläuterung zur Anlage EÜR herausgefunden. Auch kann man die Anlage SZ natürlich nicht einfach weglassen. Das Problem müsste aber doch zu lösen sein, schließlich wird noch öfters ein Verlust an das FA zu übertragen sein.

    Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort
    Marlies K.


    P.S. Es schreiben hier immer nur die lexware-Kunden.... ? (war in einem Thema zu lesen)
    Oje, oje, oje

    #2
    Auch kann man die Anlage SZ natürlich nicht einfach weglassen.
    Nur bei Lexware kann man die Anlage SZ nicht einfach weglassen, Bei Mein ELSTER ginge das schon. Solange keine Schuldzinsen

    von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht werden, muss die Anlage SZ weder ausgefüllt, noch mit übermittelt werden.

    Wie man bei Lexware vorgehen muss, weiß ich leider nicht auswendig.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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