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Minijob und Energiepreispauschale

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    Minijob und Energiepreispauschale

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei endlich die Steuererklärung zu machen.
    Ich verwende dazu die Tax2023 Software.
    Meine Frau hat letztes Jahr teilweise 2 Minijobs gehabt, wovon sie bei einem die Energiepreispauschale erhalten hat.
    Was mich nur wundert ist, das diese 300€ wieder komplett abgezogen werden, sobald ich unter "Sonstige Angaben" den Minijob und den Erhalt der Pauschale angebe.

    Soweit ich weiß, hat es ja nichts damit zu tun, das ich die Pauschale auch erhalten habe.
    Aber wieso werden die 300€ dann komplett abgezogen?

    Vielen Dank

    Grüße aus dem bergischen
    Sascha



    #2
    Die Frage betrifft dein Steuerprogramm und nicht Mein ELSTER. Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.

    Wo genau wird denn was abgezogen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Man sieht ja immer den aktuellen Stand von der Erstattung oder Rückerstattung.
      Sobald ich die Angaben für meine Frau mache, werden 300€ von der Erstattung abgezogen. Das wundert mich halt.

      Egal ob ich die Minijobs einzeln in die Lohnsteuerbescheinigungen eintrage und bei einem den Großbuchstaben "E" angebe, oder ob ich den Minijob nur unter Anlage Sonstiges angebe.

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        #4
        Egal ob ich die Minijobs einzeln in die Lohnsteuerbescheinigungen eintrage und bei einem den Großbuchstaben "E" angebe,
        Ein Minijob auf Lohnsteuerbescheinigung ist kein pauschal versteuerter Minijob, der darf nicht unter Sonstige Angaben erfasst werden.

        In der Anlage Sonstiges dürfen nur Angaben zu pauschal versteuerten Minijobs gemacht werden !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ich habe nur beides ausprobiert um zu sehen ob es was am Ergebnis ändert.

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            #6
            Nächste "blöde" Frage, woher weiß ich denn ob es ein pauschal versteuerter Minijob ist oder nicht?

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              #7
              Nächste "blöde" Frage, woher weiß ich denn ob es ein pauschal versteuerter Minijob ist oder nicht?
              Wenn auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde, hat deine Frau eine oder zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten.

              Die Daten dieser Bescheinigungen lassen sich dann auch abrufen und in die Steuererklärung übernehmen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Lies sich nichts abrufen.
                Und auf der Abrechnung steht auch keine Steuerklasse.
                Also gebe ich es nicht an und mache es nur Sonstiges.

                Trotzdem erschreckend das von den 2x 300€ nur 90€ übrig bleiben. Bei mir werden 210€ abgezogen.

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                  #9
                  Da der Spitzensteuersatz bei 42 % liegt, ist da wohl ein Missverständnis gegeben.

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                    #10
                    Also gebe ich es nicht an und mache es nur Sonstiges.
                    Genau ! Da ein AG die EPP ausbezahlt, darf die bei deiner Frau überhaupt nicht in der Steuerberechnung auftauchen.

                    Trotzdem erschreckend das von den 2x 300€ nur 90€ übrig bleiben. Bei mir werden 210€ abgezogen.
                    Da unterläuft dir ein Denk- oder ein Rechenfehler oder beides. Deine Frau hat 300,00 € netto erhalten und bei dir könnten normalerweise

                    maximal 42% Einkommensteuer angefallen sein, das wären 126,00 € plus eventuelle Zuschlagssteuern, wie Soli und Kirchensteuer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Kann sein, das ich da einen Denkfehler habe, ich sehe nur den Unterschied wie sich das Ergebnis ändert, wenn ich was eintrage und bisher hat es mit dem Programm ja auch immer gut funktioniert. Nur mit dem Minijob ist es neu.

                      Ich danke euch

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                        #12
                        Zitat von Sascha79 Beitrag anzeigen
                        Egal ob ich die Minijobs einzeln in die Lohnsteuerbescheinigungen eintrage und bei einem den Großbuchstaben "E" angebe, oder ob ich den Minijob nur unter Anlage Sonstiges angebe.
                        Wird mit den Minijobs ggf. die Verdienstgrenze für Minijobs überschritten?

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                          #13
                          Die Grenze wurde nun auf 520€ angehoben oder?

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                            #14
                            https://de.wikipedia.org/wiki/Gering...1._Januar_2023

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