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Erhöhte Immobilien Abschreibung mit Nutzungsdauer Gutachten

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    Erhöhte Immobilien Abschreibung mit Nutzungsdauer Gutachten

    Hallo zusammen,

    ich habe für meine vermietete Immobilie ein Nutzungsdauer Gutachten erstellt, um die Abschreibung zu erhöhen. Ich habe keinen Steuerberater und möchte meine Steuererklärung selbst über ELSTER einreichen. Wo genau kann ich in Elster das Gutachten hochladen?

    Vielen Dank!

    #2
    Wo genau kann ich in Elster das Gutachten hochladen?
    Über die Belegnachreichung: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

    Die Größe der PDF-Dateien ist limitiert, Einzelheiten stehen in der Hilfe zu den Anhängen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bedeutet "Nachreichung", dass ich es nicht direkt mit der Erklärung abschicken kann, sondern erst nachher auf Anforderung des Finanzamts?

      Ich habe das Gutachten bei Nutzungsdauer.com bestellt und es hat auf Grund der vielen Seiten und Anhänge ca. 15MB. Vom Kundenservice dort bekam ich den Hinweis, dass kein gesonderter Antrag notwendig ist, sondern die erhöhte AfA (also 1 / Nutzungsdauer * 100% oder in Euro 1 / Nutzungsdauer * Gebäudewert) in der Anlage V eingetragen werden muss und das Gutachten dann formlos beigefügt werden kann.

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        #4
        Du kannst die Belegnachreichung auch unmittelbar vor oder nach dem Senden der Steuererklärung machen, wenn Du möchtest. Ob das Finanzamt in solchen Fällen standardmäßig Erläuterungen oder Unterlagen haben will weiß ich allerdings nicht.

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          #5
          Ob das Finanzamt in solchen Fällen standardmäßig Erläuterungen oder Unterlagen haben will weiß ich allerdings nicht.
          Davon gehe ich aus !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ... auf Grund der vielen Seiten und Anhänge ca. 15MB.
            Da hilft dann nur auf mehr als eine Belegnachreichung aufteilen oder in Absprache mit dem Finanzamt als Mailanhang übermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank! Mache ich so!

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                #8
                Gutachten aus dem Internet werden von den Finazbehörden auch nach der neueren BFH Rechtsprechung nicht ohne weiteres anerkannt.
                Das BFH Urteil IX R 25/19 wurde nämlich nicht amtlich veröffentlicht und ein neues BMF Schreiben am 22.02.2023 zu dem Thema erlassen wo die genauen Anforderung für das Gutachten drin stehen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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                  #9
                  Wo das Gutachten bestellt wurde ist nach meinem Verständnis egal - die Anforderungen aus dem BMF-Schreiben (u.a. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024) sind jedenfalls erfüllt und bei mehreren Bekannten schon anstandslos durchgegangen (teils nach Ablehnung vorheriger Gutachten durch andere SVs). Das Team hat sehr professionell gearbeitet und übernimmt sogar eine Garantie dafür dass das Gutachten durchgeht. Ich bin gespannt!

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                    #10
                    Es geht eigentlich darum, dass tatsächlich ein Gutachter vor Ort war und sich die Bausubstanz angesehen hat und auf Grund dessen ein Gutachten erstellt.

                    Bei den "bösen" Gutachten wird einfach nur gesagt dass nach Vorschrift X die Lebensdauer eines Gebäudes 80 Jahre beträgt und davon sind im Hinblick auf das Baujahr schon 60 Jahre rum also bleibt nur noch eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren. Das passt so einfach nicht in die Denke des Gesetzgebers und geht in vielen Fällen auch an der Lebenswirklichkeit vorbei da ja ansonsten kein Gebäude mit Baujahr 1943 und früher mehr stehen dürfte.

                    Glück für deine Bekannten, wenn das FA dies so ohne Probleme anerkannt hat.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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                      #11
                      ja, das passt alles bei meinem Gutachten. Besichtigung hat stattgefunden und es ist auch nicht eine bloße Rechnung, sondern geht auch um Standortanalyse, Nachfolgenutzungen usw., also sehr ausführlich. Das Ding hat insgesamt mit Anhängen 52 Seiten, daher auch die große Datei...

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                        #12
                        Hallo,
                        ich bin neu hier und beabsichtige ebenfalls für einige meiner Immobilien ein Restnutzungsdauergutachten erstellen zu lassen. Klingt ja erstmal vielversprechend, wenn sich die Versprechen der Anbieter bewahrheiten. [Links entfernt] versprechen ja, dass die Gutachten der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Hat jemand bereits Erfahrung mit der Akzeptanz solch eines Gutachtens gemacht?
                        Danke vorab....
                        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.11.2023, 17:14.

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                          #13
                          Ich hab die Werbelinks mal sicherheitshalber entfernt. Deine Frage hat mit Elster nichts zu tun. Hast Du Dich extra dafür hier angemeldet?

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