Hallo!
Ich habe - betreffend die EKSt-Erklärung 2022 mit USt-Zahlung in 2021 - gefunden:
> "Im Rahmen der Ermittlung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen die Zahlungen der Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe dar (... Umsatzsteuernachzahllungen laut Steuererklärung ...)."
Zwei Fragen:
1. Bei WISO Steuer (und wahrscheinlich auch ELSTER) gibt es in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Rubrik "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt"; dort hatte ich immer die Voranmeldungs-Beträge (pro Monat) eingetragen. Wird die USt (für Vorjahr) dort auch eingetragen? Eine andere Rubrik habe ich nicht gefunden.
2. Gilt das auch, falls USt (Jahr) erstattet wird? Müßte das bei den Einnahmen eingetragen werden?
Gruß
Lothar
Ich habe - betreffend die EKSt-Erklärung 2022 mit USt-Zahlung in 2021 - gefunden:
> "Im Rahmen der Ermittlung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen die Zahlungen der Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe dar (... Umsatzsteuernachzahllungen laut Steuererklärung ...)."
Zwei Fragen:
1. Bei WISO Steuer (und wahrscheinlich auch ELSTER) gibt es in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Rubrik "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt"; dort hatte ich immer die Voranmeldungs-Beträge (pro Monat) eingetragen. Wird die USt (für Vorjahr) dort auch eingetragen? Eine andere Rubrik habe ich nicht gefunden.
2. Gilt das auch, falls USt (Jahr) erstattet wird? Müßte das bei den Einnahmen eingetragen werden?
Gruß
Lothar
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